17.03.2020Verbesserte Förderkonditionen – Vereinfachung und attraktive Fördersätze

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einige Initiativen zur Energieeffizienzförderung auf den Weg gebracht, die manche Neuerung für die im BAFA administrierten Programme mit sich bringen.

Zum Beispiel gibt es attraktivere Fördersätze für effiziente Heizungen und jetzt auch Beratungen. Außerdem wurde in 2020 für den Austausch der Ölheizung zusätzlich eine Prämie eingeführt. Hier die Neuerungen im Überblick:

Heizen mit Erneuerbaren Energien:
Die Bundesregierung hat die Förderkonditionen für die Errichtung und Erweiterung von Heizungen mit erneuerbaren Energien verbessert. Die neuen attraktiven Zuschüsse können seit dem Jahreswechsel über ein elektronisches Formular beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Informationen zur Antragstellung und zum Förderprogramm finden sich auf der Internetseite des BAFA. Neu eingeführt wurde die Austauschprämie für Ölheizungen beim Tausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere Anlage, die ganz oder teilweise auf erneuerbaren Energien basiert. Bei einer Alternative, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z. B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage, ist ein Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten möglich. Für eine Gas-Hybridheizung, die – z. B. durch die Einbindung von Solarthermie – einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent aufweist, gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 40 Prozent.

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude:
Seit dem 1. Februar 2020 werden im Rahmen des Förderprogramms 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude übernommen. Zuvor waren es 60 Prozent. Die Höchstförderung beträgt nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro (vorher: 800 Euro) und bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro (vorher: 1.100 Euro).

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft:
Im Rahmen der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft können Sie in den Modulen 1-3 (Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik) ab sofort direkt nach Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko mit Ihrem Vorhaben beginnen. In Modul 4 (Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) müssen Sie jedoch weiterhin den Förderbescheid abwarten, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben loslegen. Mit dieser Novellierung der zugrundeliegenden Richtlinie am 15.02.2020 wurden zudem redaktionelle Konkretisierungen und Klarstellungen vorgenommen, deren Notwendigkeit sich im Zuge der Programmadministration ergeben haben.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0):
Auch das Förderprogramm Modellvorhaben Wärmenetze 4.0 wurde kürzlich novelliert. Mit der Novellierung der Richtlinie am 24.12.2019 wurden einige Anpassungen insbesondere bei Modul II (Investitionsförderung) vorgenommen. So können nun auch auch höher-temperierte Tiefengeothermie sowie Abwärme über der Grenze von 95 °C Berücksichtigung finden. Außerdem wurde das Kosteneffizienzkriterium abgeschafft und die Grundförderung wurde von 20 Prozent auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht. Ferner wurde die die Laufzeit des Programms um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert.

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