30.09.2021Qualifikationsprüfung Energieberatung

Seit fast einem Jahr besteht die Qualifikationsprüfung Energieberatung auf dem Weiterbildungsmarkt. Erste Absolventen und Absolventinnen haben sich bereits in den Förderprogrammen des Bundes nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung registriert.

Seit 1. Juli können sie sich neben dem Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude bzw. Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme auch für den Einzelmaßnahmenbereich der Bundesförderung für effiziente Gebäude registrieren.

Zum Start der Qualifikationsprüfung im Herbst 2020 meldeten sich verschiedene Weiterbildungseinrichtungen bei der BfEE, um die Qualifikationsprüfung Energieberatung (QPEB) in ihr Weiterbildungsangebot aufzunehmen. Seitdem sind in 7 Kursen insgesamt über 26 Absolventen und Absolventinnen erfolgreich aus der Prüfung hervorgegangen. 8 Kurse laufen derzeit bzw. starten noch in diesem Jahr. Die Prüflinge und deren Leistungen werden in einem kontinuierlichen Monitoring festgehalten, um somit eine stets hohe Qualität zu gewährleisten. Auch das BMWK ist von der Qualität der Prüflinge überzeugt und sprach sich daher für eine Ausweitung der Möglichkeiten der Prüflinge aus. Mit Inkrafttreten des neuen Regelheftes der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes zum 1.7.2021 ist es somit den Absolventen und Absolventinnen möglich, sich auch für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) für den Bereich der Einzelmaßnahmen zu registrieren. Bislang war ausschließlich der Zugang zum Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude und Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme möglich.
Die Qualifikationsprüfung ist aus einem umfangreichen wissenschaftlichen Projekt hervorgegangen, dass die BfEE im Auftrag des BMWK betreut hat. Ziel war, den Weg in die geförderte Beratung durch eine anspruchsvolle Prüfung zu erweitern, um somit mehr qualifizierte Berater und Beraterinnen für die Förderprogramme zu gewinnen. Die Qualifikationsprüfung Energieberatung besteht jeweils aus drei Prüfabschnitten: der schriftlichen Prüfung, der Erstellung eines Beratungsberichts und der mündlichen Prüfung, in welcher der Beratungsbericht verteidigt wird. Vor der Prüfung ist ein Weiterbildungskurs zu absolvieren, welcher einen Umfang von 200 UE (Unterrichtseinheiten) für die Prüfung im Bereich Wohngebäude (WG) und 80 UE für die Prüfung im Bereich Nichtwohngebäude (NWG) aufweisen muss. Dabei kann die Prüfung für NWG erst durchgeführt werden, wenn die WG-Prüfung zuvor erfolgreich absolviert wurde und eine dreijährige Berufserfahrung vorliegt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der BAFA Website.

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