Der Evaluierungsbericht und die neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude wurden veröffentlicht.
Im Dezember 2019 wurde die Evaluierung des Förderprogramms Energieberatung für Wohngebäude abgeschlossen. Die Evaluierung untersucht das Förderprogramm für den Zeitraum von 2014 bis 2018. Im Fokus standen dabei die Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsanalyse des Programms. Es zeigt sich, dass sich die Energieberatung in den Antragszahlen stabil entwickelt hat. Des Weiteren haben die Beratungsempfänger im Anschluss an die Energieberatung im Durchschnitt 2,9 Energieeffizienzmaßnahmen letztlich umgesetzt. Dabei betrugen die jährlich hinzugekommenen Endenergieeinsparungen durch das Förderprogramm im Jahr 2018 rund 79.761 MWh. Ferner haben die umgesetzten Maßnahmen in 2018 rund 18.400 t CO2-Äquivalente eingespart. Falls Sie die detaillierten Evaluierungsergebnisse nachlesen möchten, können Sie den gesamten Evaluierungsbericht online abrufen.
Die im Rahmen der Evaluationen erarbeiteten Handlungsempfehlungen haben sich letztlich auch in der Novelle der Richtlinie des Förderprogramms niedergeschlagen, mit deren Veröffentlichung am 4. Februar 2020 deutlich verbesserte Förderkonditionen eingeführt wurden. Konkret wurde die Förderung von bisher 60% auf 80% des förderfähigen Beratungshonorars angehoben, mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro). Eine Übersicht zeigt Ihnen alle Änderungen im Vergleich zur Richtlinie von 2017 detailliert auf.