In den Förderprogrammen „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ sowie „Energieberatung im Mittelstand" werden ab diesem Jahr auch „Contracting-Checks“ gefördert.
Mit der Energieberatung wird beim Contracting-Check geprüft, ob sich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auch durch ein geeignetes Contracting-Modell umsetzen lassen. Beispielsweise werden beim Energiespar-Contracting Maßnahmen und Dienstleistungen eines beauftragten „Contractors“ durch einen bestimmten Anteil an den erzielten Energieeinsparungen refinanziert.
Auf den Internetseiten des BAFA erfahren Sie mehr zu den Förderprogrammen „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ sowie „Energieberatung im Mittelstand“.