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14.12.2023Plattform für Abwärme für mehr Energieeffizienz startet später

Zum 18.11.2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, welches auch den Aufbau einer Plattform für Abwärme vorsieht. Die für die Datenmeldung im Gesetz genannte Frist wird durch das BMWK für sechs Monate ausgesetzt.

Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht. Marktteilnehmer sollen hierdurch zueinander finden, damit konkrete Abwärmeprojekte durch Beseitigung von Informationsdefiziten befördert werden können.
Unternehmen aller Sektoren sind verpflichtet, Informationen zu anfallender Abwärme erstmals bis zum 1. Januar 2024 und darauf folgend bis zum 31. März eines jeden Jahres an die BfEE zu übermitteln. Die übermittelten Informationen sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Um im Einzelfall unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen, aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und Ablauf der Frist zur Übermittlung der Daten zu vermeiden, sowie im Hinblick auf Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der Plattform für Abwärme, setzt das BMWK die Frist zur erstmaligen Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung für sechs Monate aus.
Weitere Informationen zu der Plattform werden demnächst in einem Merkblatt auf der Homepage der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de/pfa) veröffentlicht.