29.09.2023Beschluss des Energieeffizienzgesetzes im Bundestag

Am 21. September wurde das Energieeffizienzgesetz vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz legt dabei klare Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die BfEE hat zentrale Regelungen des Gesetzes mit formuliert und Unterstützung bei der Erstellung des Erfüllungsaufwandes geleistet.

Nachdem das Energieeffizienzgesetz im Juli nicht mehr vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden konnte, wurde es nun, am 21. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz enthält dabei folgende zentrale Regelungen:


1. Ziele zur Senkung des End- und Primärenergieverbrauches. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch um 26,5 % gesenkt werden, der Primärenergieverbrauch wiederum um 39 % im Vergleich zu 2008.
2. Verpflichtung zur Einsparung von Endenergie durch Bund und Länder. Ab 2024 müssen durch den Bund jährlich Endenergieeinsparungen von 45 TWh und durch die Länder von 3 TWh durch Einsparmaßnahmen erbracht werden – dies beinhaltet auch Berichtspflichten an den Bund.
3. Einsparverpflichtung für öffentliche Auftraggeber. Hier sollen Energieeinsparung am Endenergieverbrauch von 2 % durch öffentliche Stellen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 1 GWh bis zum Jahr 2045 erbracht werden. Daneben werden öffentliche Stellen verpflichtet ab einem gewissen Verbrauch, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzurichten.
4. Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 7,5 GWh oder mehr sowie Erstellung von Umsetzungsplänen für Energieeffizienzmaßnahmen durch Unternehmen ab einem Verbrauch von 2,5 GWh oder mehr. Darunter fällt die Einführung von Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der genannten Anforderungen.
5. Regelungen zur Energieeffizienzsteigerung in Rechenzentren, dazu zählen Energieeffizienz- und Abwärmenutzungs- oder –vermeidungsanforderungen. Daneben werden auch Rechenzentren zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen verpflichtet. Auch soll ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren aufgebaut werden.
6. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Vermeidung und Verwendung von sowie Auskunft zu Abwärme durch Unternehmen und sieht die Einrichtung einer Abwärmeplattform vor, welcher Unternehmen entsprechend ab einem Verbrauch von 2,5 GWh berichten müssen.


Das Gesetz enthält somit zentrale Regelungen, um die Energiewende voranzutreiben und Hand in Hand mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien eine Transition hin zu Klimaneutralität mit zu gestalten.

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