30.06.2023Kurzbericht zu konzeptionellen Überlegungen zum geplanten Wärmeplanungsgesetz

Ende des Jahres soll ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen in Kraft treten. Ein von der BfEE und dem BMWK beauftragtes Projekt hat in Form wissenschaftlicher Zuarbeiten bei konzeptionellen Vorüberlegungen zu diesem Gesetzesvorhaben unterstützt.

Im Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einzusetzen. Die Kommunale Wärmeplanung bietet Kommunen ein Instrument ihre Wärmeversorgung strategisch und langfristig klimaneutral auszurichten. Zur Umsetzung der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in gemeinsamer Federführung den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) erarbeitet. Der Gesetzentwurf soll im Sommer 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann ins parlamentarische Verfahren gehen, so dass das Gesetz bis Ende des Jahres vom Bundestag beschlossen werden und anschließend in Kraft treten kann. Informationen des BMWSB und BMWK zum Wärmeplanungsgesetz sowie den Referentenentwurf zum Gesetz finden Sie hier.

In dem von der BfEE für das BMWK beauftragten Projekt „Wärmewende: Die Energiewende im Wärmebereich – Zielbild und Instrumente zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“ haben das Öko-Institut und das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) als Teil eines Konsortiums in Form wissenschaftlicher Zuarbeiten bei den Vorbereitungen für die geplante gesetzliche Umsetzung der flächendeckenden Wärmeplanung unterstützt.

Ausgewählte wissenschaftliche Zuarbeiten sind in einem Kurzbericht zusammengefasst. Diesen Kurzbericht können Sie hier abrufen. Eine englische Version des Berichts finden Sie hier.

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