31.03.2023Einigung auf Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED)

In der Nacht von Donnerstag, den 09.03.2023 auf Freitag, den 10.03.2023 haben sich die schwedische Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament sowie die EU-Kommission im Trilog final über die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) verständigt.

Nach langen Verhandlungen wurde die Neufassung der EED als geeinte Version schließlich am 10.03.2023 früh morgens durch die Verhandlungspartner (Rat der EU, Europäisches Parlament sowie die EU-Kommission) beschlossen.

Konkret beinhaltet die EED einige zentrale Regelungen, die sich ebenfalls auf die nationale Ebene auswirken. Darunter fällt die Festschreibung des sog. „Energy Efficiency First – Prinzips welches bei Investitionsentscheidungen über 100 Millionen Euro (175 Millionen Euro im Fall von Infrastrukturprojekten) zur Anwendung kommen soll. Daneben werden in der Fortschreibung der EED Effizienzziele festgelegt. Zum einen ein Primärenergieziel, welches jedoch nicht verbindlich gestaltet ist sowie ein verbindlich gestaltetes Endenergieverbrauchsziel bis 2030 von jeweils -11,7 % im Vergleich zu einer Referenzentwicklung (PRIMES-Szenario)
Zudem führt die Neufassung der Richtlinie eine Verpflichtung zur Endenergieverbrauchssenkung für die öffentliche Hand ein, welche verglichen mit einem Referenzjahr 1,9 % pro Jahr betragen soll. Verbunden mit dieser Regelung wird ebenfalls eine Sanierungspflicht für öffentliche Gebäude in Höhe von 3 % pro Jahr gemessen an der Gesamtnutzfläche der beheizten und/oder gekühlten Gebäude im Besitz öffentlicher Einrichtungen.
Daran anschließend wird die Einsparverpflichtung der Energieeffizienzrichtlinie 2018 (Art. 7 EED) fortgeschrieben und in ihrer Ambition verstärkt. Ziel dieser Regelung ist es, Mitgliedstaaten zur Endenergieeinsparungen zu verpflichten, die diese bis 2030 erzielen müssen. Daneben werden Schwellen zur Verpflichtung der Einrichtung von Energiemanagementsystemen (ab einem Verbrauch von 85 TJ im dreijährigen Mittel) und Energieaudits (ab einem Verbrauch von 10 TJ im dreijährigen Mittel) eingeführt.
Die BfEE hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Laufe des Verhandlungsprozesses der Richtlinie unterstützt, indem zum einen Berechnungen und Analysen über mögliche Folgen neuer Regelungen durchgeführt wurden. Zum anderen hat die BfEE Studien bzw. Projekte fachlich begleitet, die untersuchen sollen, wie bestimmte neue Regelungen der EED auf nationaler Ebene umgesetzt werden können (bspw. Projekt zur Abschätzung des Endenergieverbrauches der öffentlichen Hand gemäß Art. 5 EED).

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