Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat aufgrund der derzeitigen Energiekrise zwei Verordnungen (EnSikuMaV sowie EnSimiMaV) erarbeitet, die den Energieverbrauch senken und somit die angespannte Situation auf den Energiemärkten entspannen soll.
Der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 hat die ohnehin bereits angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. In der Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen oder sogar zur gänzlichen Einstellung von Gaslieferungen von russischen Lieferanten nach Deutschland.
Um eine eventuelle daraus resultierende Gasmangellage im Winter zu verhindern, hat die Bundesregierung unter Federführung des BMWK verschiedene Maßnahmen beschlossen, die den Gas- und den Energieverbrauch an sich reduzieren sollen. Hierzu wurden zwei Verordnungen beschlossen, die sich auf kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches fokussieren. Die EnSikuMaV ist bereits zum 01. September 2022 in Kraft getreten und enthält beispielsweise Vorschriften zur Absenkung von Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten und eine Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden. Daneben wurde ebenfalls eine Verordnung beschlossen, die sich auf mittelfristig wirksame Maßnahmen bezieht. Die EnSimiMaV tritt zum 01. Oktober 2022 in Kraft und enthält Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen (bspw. Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung) sowie Maßnahmen zu Energieeinsparungen in der Wirtschaft.
Die BfEE hat das BMWK bei der Erstellung der Verordnungen fachlich und inhaltlich unterstützt und Vorschläge für die Ausgestaltung der Verordnungen zugeliefert. Zudem hat die BfEE bei der Berechnung der Folgenabschätzung einzelner Regelungsinhalte unterstützt.