30.09.2022Diskussionsprozess zur kommunalen Wärmeplanung gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Diskussionspapier mit einem Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht.

Mit dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der aktuellen Bundesregierung und dem zweiten Entlastungspaket vom 23. März 2022 wurde der Beschluss gefasst, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung in Deutschland einzuführen und diese als zentrales Koordinierungsinstrument für eine lokale und effiziente Wärmenutzung zu verankern.

Das im Juli 2022 durch das BMWK veröffentlichte Diskussionspapier erörtert die
Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung durch eine bundesgesetzliche Regelung. Eine solche Regelung soll im Herbst 2023 in Kraft treten und die Bundesländer verpflichten eine Wärmeplanung in ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Zentrales Ziel einer solchen Wärmeplanung ist Planungssicherheit für Investitionen
zur Wärmeversorgung vor Ort und verbindliche Orientierung für Akteure zur vorgesehenen
Art der Wärmeversorgung in den jeweiligen Gemeindegebieten. Für die Erstellung der Wärmepläne wird eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes eingeräumt.

Das Diskussionspapier des BMWK finden Sie hier. Länder, Kommunen und interessierte Stakeholder konnten bis zum 22. August 2022 ihre Stellungnahmen dazu einreichen. Die eingegangenen Stellungnahmen können Sie hier einsehen.

Wichtige Grundlagen zur Einführung der flächendeckenden Kommunalen Wärmeplanung werden derzeit in einem von der BfEE und dem BMWK beauftragten Projekt zur Wärmewende erarbeitet.

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