Energetische Mindeststandards für Bestandsgebäude können eine wichtige Rolle einnehmen, um die Sanierungsrate zu steigern. Ein von der BfEE und dem BMWK beauftragtes Projekt untersucht verschiedene Ausgestaltungsvarianten für energetische Mindeststandards in Bestandsgebäuden. Dabei wird sowohl deren potenzielle Wirkung sowie deren rechtliche Umsetzbarkeit betrachtet.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die zwei zentralen Varianten: 1) Mindeststandards basierend auf Energieklassen im Energieausweis und 2) Mindeststandards basierend auf einer Auswahl von verpflichtend durchzuführenden Einzelmaßnahmen. In beiden Varianten werden gestuft zukünftige Zeitpunkte festgelegt, zu denen die jeweiligen Vorgaben erfüllt werden müssen. Es wurden zudem verschiedene Flexibilitätsoptionen untersucht, deren Ziel es ist die Pflichterfüllung für Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen zu erleichtern und somit die Akzeptanz für das Instrument zu steigern und soziale Härten zu vermeiden.
Die Studie zeigt, dass sich durch die Einführung von stufenförmig ansteigenden Mindeststandards deutliche Einsparpotenziale ergeben. Die Auswahl geeigneter Ausgestaltungsvarianten ist abhängig von dem jeweiligen Instrumentenmix, in dem die Mindeststandards eingebunden werden. In der Ausgestaltungsvariante der Mindeststandards auf Basis von Effizienzklassen wirkt der Mindeststandard insbesondere auf die Sanierungsrate und -tiefe. Bei der Variante mit Einzelmaßnahmen kann sich der Wirkungsbereich stärker auf den Bereich des Heizkesseltausches verschieben, sofern dieser als zulässige Maßnahme festgelegt wird.
Eine Zusammenfassung mit den zentralen Ergebnissen der Studie ist hier abrufbar. Den gesamten Bericht finden Sie hier.