26.01.2022Der Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kommunalen Wärmeplanung in den Bundesländern

Die Kommunalen Wärmeplanung bietet Kommunen ein Instrument ihre Wärmeversorgung strategisch und langfristig klimaneutral auszurichten. Ein von der BfEE und dem BMWK beauftragtes Projekt analysiert den Status-quo der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kommunalen Wärmeplanung in Deutschland.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP von November 2021 ist vorgesehen, dass sich die aktuelle Bundesregierung für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einsetzt. Diese steht in Deutschland noch relativ am Anfang und ist bis auf wenige Ausnahmen noch nicht gesetzlich verankert – auch wenn einige Kommunen auf freiwilliger Basis bereits Erfahrungen mit der Wärmeplanung gemacht haben.

In dem von der BfEE für das BMWK beauftragten Projekt „Wärmewende: Die Energiewende im Wärmebereich – Zielbild und Instrumente zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“ hat das Öko-Institut als Teil eines Konsortiums den aktuellen Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Verankerung der kommunalen Wärmeplanung in Deutschland auf Ebene der Bundesländer untersucht. Dabei wurde auch betrachtet, ob Leitfäden oder Informationsangebote in den Bundesländern zum Thema bestehen. Die Analyse zeigt ein heterogenes Bild in Deutschland. In einigen Bundesländern gibt es bereits auf Landesebene Regelungen zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung, in anderen wurden dagegen erst wenige oder noch keine Erfahrungen mit dem Instrument gemacht. Die bisher umfangreichste gesetzliche Verankerung der Wärmeplanung in Deutschland findet sich in Baden-Württemberg. Auch in Schleswig-Holstein wurde Ende 2021 eine entsprechende Regelung eingeführt. Bei beiden Ausgestaltungen der Gesetze werden große Teile der Kommunen durch die zu erstellenden Wärmepläne erfasst.

Die Ergebnisse der Analyse finden Sie hier.

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