20.12.2021Novellierung der Förderrichtlinie Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Zum 01.11.2021 trat die novellierte Richtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft in Kraft. Mit der Novellierung wurden die Fördermöglichkeiten für Unternehmen erweitert und insbesondere die Förderbedingungen für KMU verbessert.

Die Industrie spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele. Nach dem Energiesektor ist die Industrie der zweitgrößte Emittent von Treibhausgasen noch vor den Sektoren Verkehr und Gebäude. Um die Transformation der Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität weiter voranzutreiben, wurde das erfolgreiche Förderprogramm EEW zum 01.11.2021 novelliert und dabei um weitere Fördermöglichkeiten ergänzt. Eine zentrale Neuerung stellt dabei die Förderung von Ressourceneffizienzmaßnahmen dar, wodurch ein Anreiz zur Nutzung nachhaltiger Produktionsverfahren gesetzt und so die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden soll. Zudem wurde eine Fördermöglichkeit für Transformationskonzepte geschaffen, um die Unternehmen bei der Erarbeitung einer individuellen Strategie zur langfristigen Erreichung der Klimaneutralität im Unternehmen zu unterstützen. Zudem stand die Verbesserung der Förderbedingungen für KMU im Fokus der Novellierung. In diesem Zusammenhang wurde die maximale Fördereffizienz für KMU im technologieoffenen Modul 4 von 700 auf 900 EUR/tCO2 erhöht und die Antragstellung in Modul 3 auch für Unternehmen ohne zertifiziertem Energiemanagementsystem ermöglicht.
Die BfEE hat das BMWK bei der Überarbeitung der Richtlinie konzeptionell unterstützt. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

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