In ihrem Entwurf zur Novelle der Energieeffizienzrichtlinie (EED) vom 14.07.2021 hat die EU-Kommission in Kapitel II (Artikel 5 bis 7) die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors besonders herausgestellt.
Dabei knüpft die Definition des öffentlichen Sektors an den Begriff der „öffentlichen Auftragnehmer“ aus dem EU-Vergaberecht an. Die öffentlichen Auftragnehmer sollen demnach aufzeigen, wie durch ambitionierte Maßnahmen eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs innerhalb des Sektors erzielt werden kann. Hierfür sieht die Kommission in Artikel 5 Absatz 1 EED-Novelle vor, dass diese in einem Mitgliedsstaat ihren Gesamtendenergieverbrauch zusammengenommen um 1,7 % pro Jahr senken und entsprechende Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung einleiten müssen.
Um eine entsprechende Minderung des Endenergieverbrauchs sowie eine Erfolgskontrolle hinsichtlich der Erreichung der jährlich einzusparenden Mengen dokumentieren und abschätzen zu können, ist eine im Voraus ermittelte Bestandsaufnahme der den öffentlichen Auftragnehmern zuzurechnenden Endenergieverbräuche eine Grundvoraussetzung für die Implementierung des Artikels 5 der EED-Novelle. Darüber hinaus müssen die entsprechenden öffentlichen Auftragnehmer identifiziert werden, die zukünftig nach Artikel 5 EED-Novelle zur Endenergieeinsparung verpflichtet werden sollen sowie die Maßnahmen, mit denen diese Einsparungen realisiert werden können.
Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende Kurzstudie ausgeschrieben, die von der Deutschen Energie-Agentur sowie einem Wissenschaftsteam um Prognos AG und Fraunhofer ISI durchgeführt wird und die zentralen Voraussetzungen zur Umsetzung der Richtlinie erarbeiten soll. Das erste Kick-Off-Treffen zum Vorhaben findet Mitte Dezember statt. Die BfEE sowie IIB1 des BMWK übernehmen die Prozesssteuerung.