Mit dem novellierten und am 26.11.2019 in Kraft getretenen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurden neue Regelungen zu den verpflichtenden Energieaudits bei Nicht-KMU eingeführt.
Einen hilfreichen Überblick über alle wichtigen Änderungen bietet Ihnen das im Auftrag des BMWi entwickelte Webinar „Energieauditpflicht: Überblick über die relevanten Änderungen“.
In diesem wird unter anderem erklärt, wie Unternehmen mit geringem Energieverbrauch durch die Einführung einer vereinfachten Auditpflicht mit einer Bagatellschwelle von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr über alle Energieträger hinweg profitieren. Neu ist auch die verpflichtende Online-Meldung von Basisdaten aus dem Auditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über eine nicht öffentliche Eingabe-Maske. Unternehmen unterhalb der Bagatellschwelle müssen hier lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch melden.
Weitere Informationen zum Thema Pflichtaudits bei Nicht-KMU finden Sie auf der BAFA-Internetseite.