25.11.2019Neues Energiedienstleistungsgesetz gilt ab sofort

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.

Mit dem EDL-G werden neue Regelungen zu den verpflichtenden Energieaudits bei Nicht-KMU eingeführt. Unternehmen mit geringem Energieverbrauch profitieren durch die Einführung einer Bagatellschwelle von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr über alle Energieträger hinweg, indem sie einer vereinfachten Auditpflicht unterliegen. Neu ist auch die verpflichtende Online-Meldung von Basisdaten aus dem Auditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über eine nicht öffentliche Eingabe-Maske. Unternehmen unterhalb der Bagatellschwelle müssen hier lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch melden. Zudem wird eine Fort-und Weiterbildungspflicht für Energieauditoren eingeführt, um die hohe Qualität der angebotenen Audits auch zukünftig sicherzustellen. Weitere Informationen zum Thema Pflichtaudits bei Nicht-KMU finden Sie auf der BAFA-Internetseite.

Weiterhin werden Aufgaben, die die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) derzeit schon umsetzt, nun auch gesetzlich im bestehenden Aufgabenkatalog der Bundesstelle verankert. Dazu zählen unter anderem die Koordinierung von Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz zwischen Bund und Ländern, die Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Entwicklung und Konzeption von Förderungen im Bereich der Energieeffizienz und die Unterstützung des BMWi zur Schaffung einer besseren Datengrundlage im Gebäudebereich.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection