27.09.2019Energiedienstleistungsgesetz passiert Bundesrat

Am 20. September 2019 beriet der Bundesrat über die Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Der Bundesrat erhob keinen Einspruch gegen die Novelle. Mit einem Inkrafttreten wird somit im Oktober gerechnet.

Eine wesentliche Neuerung im EDL-G ist die Entlastung von Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch durch die Einführung einer Bagatellschwelle von 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr über alle Energieträger hinweg. Neu ist auch die Online-Meldung von Basisdaten aus dem Auditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über eine nicht öffentliche Eingabe-Maske. Unternehmen unterhalb der Bagatellschwelle müssen hier lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch melden. Durch die Online-Meldung werden die Unternehmen aber auch einen spürbaren Mehrwert in Form einer sogenannten „Management Übersicht“ erhalten. Diese wird im Anschluss an die Meldung erstellt und beinhaltet eine kurze Übersicht der Angaben und Maßnahmen oder Informationen zu Einsparmöglichkeiten (für Unternehmen mit geringerem Energieverbrauch als 500.000 kWh). Ebenso werden Best Practice-Beispiele aus der jeweiligen Branche und passende Förderprogramme für weitere Maßnahmen zu finden sein.

Weiterhin wird eine Fort-und Weiterbildungspflicht für Energieauditoren eingeführt, um die hohe Qualität der angebotenen Audits auch zukünftig sicherzustellen. Die Novellierung beseitigt darüber hinaus Unklarheiten bei den Definitionen, den erforderlichen Inhalten des Auditberichts und des Aufgabenkatalogs des BAFA und der BfEE.

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