Europaparlament, EU-Kommission und Rat vertiefen Verhandlungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie im Trilog-Verfahren.
Nachdem das Europaparlament seine Position zur EU-Energieeffizienzrichtlinie am 17. Januar 2018 festgelegt hat, konnten nun die Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren im Februar starten. Damit geht die Novellierung der Richtlinie in die entscheidende Phase. Den Ausgangspunkt des gesamten Verfahrens bildete die Veröffentlichung des Novellierungsvorschlages der EU-Kommission im Rahmen des Legislativpakets „Clean Energy for all Europeans“ (sogenanntes Winterpaket) im November 2016. Daraufhin hat der Rat der Europäischen Union im Juni 2017 seine Allgemeine Ausrichtung beschlossen. Diese beiden Positionen sowie die jüngst festgelegte Richtung des Parlaments sind nunmehr übereinander zu legen, um Kompromisslinien zu finden. Die Kernthemen der aktuellen Richtliniennovelle sind unter anderem die Festsetzung eines übergeordneten verbindlichen europäischen Energieeffizienzziels bis zum Jahr 2030 und die Regelungen zur Energieeinsparverpflichtung für die Periode 2021-2030.
Die BfEE unterstützt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Novellierung der Richtlinie – so etwa durch Berechnungen und Abschätzungen zu möglichen Regelungsinhalten.