Qualifikationsprüfung Energieberatung

Die BfEE hat gemeinsam mit der Universität Kassel im Rahmen eines Forschungsprojekts einen alternativen Zugang zum Bundesförderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude" und Modul 2 der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" über eine fachlich anspruchsvolle Qualifikationsprüfung für Energieberater und Energieberaterinnen entwickelt.

Zwei Architekten auf einer Baustelle Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © Fotolia.com/nyul

Das Projekt „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung" wurde initiiert, weil die derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen nicht allen potenziell qualifizierten Energieberatern und Energieberaterinnen gerecht werden. So soll nun auch Quereinsteigenden - unabhängig von deren Ausbildungshintergrund - der Weg in die geförderte Energieberatung ermöglicht werden, deren fachliche Eignung ohne Zweifel vorliegt, die aber die aktuell geltenden Anforderungen an die Grundqualifikation von Energieberatern und Energieberaterinnen nicht erfüllen.

Das der Qualifikationsprüfung zugrundeliegende Projekt wurde in vier Arbeitspakete aufgeteilt. Dabei wurde zunächst untersucht, welche Kenntnisse nötig sind, um eine qualifizierte Energieberatung anzubieten. Im nächsten Schritt wurde analysiert, welche Studiengänge und Ausbildungen diese Kenntnisse vermitteln. Anschließend wurde darauf aufbauend das Prüfkonzept entwickelt und in einem Demonstrationsvorhaben praktisch getestet und optimiert sowie Leitlinien für Weiterbildungseinrichtungen verfasst.

Das Prüfkonzept und die dazugehörigen Leitlinien wurden im Mai 2020 in einer Online-Informationsveranstaltung für Weiterbildungseinrichtungen vorgestellt. Prüfkonzept und Leitlinien sind für alle Einrichtungen, die die Qualifikationsprüfung in ihr Weiterbildungsangebot integrieren wollen, verpflichtend. Die Prüflinge müssen demzufolge zunächst einen entsprechenden Weiterbildungskurs absolvieren. Im Anschluss daran findet die Qualifikationsprüfung statt, die aus drei Teilen besteht: schriftliche Klausur, Erstellung eines Beratungsberichts und mündliche Prüfung. Das BAFA wirkt dabei aktiv als Mitglied der Prüfungskommission an der Prüfung mit.

Am Ende dieser Seite sind die Leitlinien und das Prüfkonzept sowie eine abschließende Projektzusammenfassung hinterlegt.


Weitere Informationen

Abschlussbericht Qualifikationspruefung

Leitlinien für Weiterbildungseinrichtungen

Prüfkonzept BAFA Qualifikationsprüfung

BAFA Qualifikationsprüfung Energieberatung

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