Energieverbrauchsregister für öffentliche Stellen

Gesetzlicher Rahmen für Energieeffizienz der öffentlichen Hand

Energieeffizienz ist zentral für das Gelingen der Energiewende und den Klimaschutz. Deutschland setzt sich mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verbindliche Energieeinsparziele und schafft damit einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der deutschen und europäischen Klimaziele. Gleichzeitig werden wesentliche Anforderungen aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt.
Das Energieeffizienzgesetz sieht vor, den Endenergieverbrauch bis 2030 im Vergleich zum Jahr 2008 um mindestens 26,5 Prozent auf 1.867 Terawattstunden zu senken. Bis 2045 soll der Verbrauch um rund 45 Prozent sinken. Bund, Länder und Unternehmen werden verpflichtet, die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen

Die Öffentliche Hand geht als Vorbild voran

Die öffentliche Hand nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein. Bund und Länder werden durch § 5 EnEfG verpflichtet, ab 2024 Maßnahmen zum Energieeinsparen zu ergreifen. Bis 2030 soll der Bund so jährlich Maßnahmen zu Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 Terawattstunden (TWh) ergreifen . Bei den Ländern sind es insgesamt 3 TWh. Dazu müssen die sogenannten "Öffentlichen Stellen" von Bund und Ländern gemäß § 6 EnEfG jährlich zwei Prozent ihres Gesamtendenergieverbrauchs einsparen. Öffentliche Stellen, die einen jährlichen Verbrauch von ein bzw. drei Gigawattstunden überschreiten, müssen außerdem ein Energie- oder Umweltmanagementsysteme einrichten.

Das Energieverbrauchsregister (EVR)

Zum Monitoring der Umsetzung der oben genannten Einsparverpflichtung richtet der Bund das sogenannte "Energieverbrauchsregister Öffentlicher Stellen" (EVR) ein. Das Register dient den Öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder für ihre Berichterstattung gegenüber dem Bund und bildet außerdem die Grundlage für die Berichterstattung des Bundes an die Europäische Kommission (EU-KOM) im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie (EED).

Die Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unterstützt gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 3 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) bei Einrichtung und Betrieb des Energieverbrauchsregisters und koordiniert die Abstimmung mit den Bundesländern. Darüber hinaus unterstützt die BfEE das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bei der Berichterstattung gegenüber der EU-KOM.

Das EVR wird derzeit von der Deutschen Energieagentur (dena) im Auftrag des BMWE erstellt. Diese Erstellung wird von der BfEE fachlich begleitet.

Wichtige Hinweise:

Fragen zum EVR können über das Kontakt-Postfach an die BfEE gerichtet werden. Außerdem können Sie sich gern an unsere Hotline wenden. Die spezifischen Merkblätter und FAQ befinden sich noch in Bearbeitung und werden anschließend hier veröffentlicht.

Infomationen zum Thema

Kontakt

  • Energieverbrauchsregister für öffentliche StellenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 511 – Bundesstelle für Energieeffizienz Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Energieverbrauchsregister für öffentliche Stellen Telefon: 06196 908-1034 E-Mail: EVR@bafa.bund.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection