Einführung von Energiemanagementsystemen (EMS)
Durch ein Energiemanagementsystem werden die Energiepolitik, die Planung, Einführung und das Betreiben, das Überwachen und Messen, die Kontrolle und Korrektur, interne Audits sowie eine regelmäßige Überprüfung durch das Management gestaltet und ausgeführt.
Energiemanagementsysteme sind damit ein Instrument zur kontinuierlichen und systematischen Hebung von Energieeinsparpotenzialen. Ihre Einführung eignet sich sowohl für den Öffentlichen Sektor als auch für Unternehmen und dort insbesondere für Branchen, die energieintensiven Produktionsprozessen unterliegen. Durch die erzielbaren, zum Teil sehr hohen Energieeinsparungen und die damit verbundenen Kostenentlastungen stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
In der kontinuierlichen Umsetzung des Energiemanagements nach Einführung eines entsprechenden Systems liegt auch der wesentliche Unterschied zur Energieberatung, die eine einmalige Bestandsanalyse und darauf beruhende Maßnahmenempfehlungen beinhaltet.
Seit 2009 gibt es mit der EN16001 eine europäische Norm für Energiemanagementsysteme, an deren Erarbeitung Deutschland über den entsprechenden Ausschuss des DIN unmittelbar beteiligt war. Mit der DIN EN16001:2009 wurde die Norm auch in Deutschland umgesetzt. Sie kann in Unternehmen und Organisationen aller Branchen und Größen angewendet werden und wurde so konzipiert, dass sie sich mit anderen Managementsystemen verbinden lässt. So haben in Deutschland z.B. rund 45.000 Unternehmen und Organisationen die Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001 umgesetzt und rund 5.000 Unternehmen und Organisationen die Anforderungen an ein Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 (EMAS) implementiert.
Ungeachtet dieser einheitlichen Kriterien, die über die Norm an Energiemanagementsysteme angelegt werden können, variieren die von Unternehmen an ein Energiemanagementsystem gestellten konkreten Anforderungen je nach Größe, Struktur und Energieintensität der betreffenden Unternehmen. Entsprechend breit ist auch das Spektrum an angebotenen Energiedienstleistungen. Es reicht von der Planung eines Energiemanagementsystems über die Beratung zur Umsetzung einzelner Komponenten (z. B. Energiemanagement-Software, Mess- und Regelungstechnik) bis hin zur kompletten Übernahme des Energiemanagements für ein Unternehmen.
Darüber hinaus können im Rahmen der Umsetzung der durch das Energiemanagement ermittelten Maßnahmen weitere Dienstleistungen angeboten bzw. nachgefragt werden, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch stehen, z. B. in den Bereichen des Ausschreibungs- und Vergabemanagements. Im Bereich der Immobilienwirtschaft wird Energiemanagement häufig von den Anbietern von Facility-Management-Dienstleistungen mit übernommen.
Belastbare Markterhebungen zum Energiemanagement liegen bislang nicht vor, auch nicht für abgrenzbare Teilbereiche. Nichtsdestotrotz gibt es in Deutschland bereits unzählige erfolgreiche Projekte zur erfolgreichen Einführung von Energiemanagementsystemen.
Weiterführende Information zum Thema finden Sie in Kapitel 5.3.2 im 2. NEEAP.

