Energieeffiziente Beschaffung
Die Berücksichtigung von Energieeffizienz als Kriterium bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen bietet sowohl für den Öffentlichen Sektor als auch für Unternehmen weitere Möglichkeiten zur Energie- und gleichzeitig auch Kosteneinsparung. Gerade im Bereich der energieeffizienten Beschaffung kommt dem Öffentlichen Sektor nach Art. 5 EDL-RL eine bedeutsame Vorbildfunktion zu.
In der EU geben staatliche Stellen jährlich ca. 17 % des Bruttoinlandsproduktes für die Beschaffung von Gütern (z. B. Bürogeräte, Bauteile und Transportmittel) und Dienstleistungen (z. B. Gebäudeinstandhaltung, Transport, Reinigungs- und Cateringdienstleistungen und öffentliche Arbeiten) aus.
In Deutschland verfügen Bund, Länder und Kommunen mit jährlichen Ausgaben für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt ca. 260 Mrd. Euro über ein enormes Marktpotenzial, das über die Nachfrage wichtige Impulse für ein erhöhtes Angebot und die stärkere Marktdurchdringung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen sowie für weitere marktgetriebene technologische Innovationen leisten kann.
Eine Studie von McKinsey (2008) hat das Beschaffungsvolumen des Öffentlichen Sektors alleine für die unter dem Gesichtspunkt des Energieverbrauchs besonders relevanten Bereiche Gebäude, Geräte und IT, Mobilität und Verkehrswege, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung auf über 51 Mrd. Euro beziffert. Davon entfallen mit ca. 32 Mrd. Euro allein 62 % auf die Kommunen einschließlich der Stadtwerke, ca. 13 Mrd. Euro auf den Bund und ca. 6 Mrd. Euro auf die Länder.
Allerdings ist die Herausforderung, Energieeffizienz durchgehend als Kriterium in den öffentlichen Beschaffungsprozess zu integrieren, gerade im Bereich der Kommunen vor dem Hintergrund der enormen Anzahl ihrer Beschaffungsstellen und der sehr heterogenen Voraussetzungen und verfügbaren Ressourcen besonders groß.
In bestimmten Bereichen ist die Marktmacht des Öffentlichen Sektors besonders ausgeprägt, etwa bei der Verkehrsinfrastruktur und der Ver- und Entsorgungswirtschaft mit jeweils über 40 % Marktanteil oder auf dem Servermarkt mit ca. 20 % Nachfrageanteil.
Diese Marktmacht des Öffentlichen Sektors in letztgenanntem Segment ist für die Energieeffizienz besonders von Belang, da der Stromverbrauch der IKT, insbesondere der Rechenzentren mit ihren Servern, sehr hoch ist. Im Jahr 2007 hatte der Stromverbrauch in Deutschland für IKT einen Anteil von 10,5 % am Gesamtstromverbrauch. In diesem Bereich wird aber bereits viel getan, beispielsweise von den Universitäten mit ihren Großcomputern und den entsprechend hohen Energiekosten.
Nicht zu unterschätzen ist darüber hinaus die Signalwirkung einer Berücksichtigung von Energieeffizienzkriterien bei Beschaffungen des Öffentlichen Sektors auf private Haushalte und Unternehmen. Gerade im Transportwesen, bei der IT-Ausstattung oder in der Gebäudesanierung z. B. von Schulen kann der Öffentliche Sektor eine gut sichtbare Vorbildfunktion übernehmen und übernimmt diese in weiten Teilen auch bereits.
Anpassung der Vergabeverordnung
Vor diesem Hintergrund müssen öffentliche Auftraggeber seit der Novellierung der Vergabeverordnung (VgV) bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren, technischer Geräte oder Ausrüstungen (Lieferleistung oder Voraussetzung für die Ausführung einer Dienstleistung) in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz bzw. – soweit vorhanden – die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der EnVKV fordern. Außerdem müssen Bieter konkrete Angaben zum Energieverbrauch und in geeigneten Fällen zu den Lebenszykluskosten machen, es sei denn die auf dem Markt angebotenen Produkte unterscheiden sich im Energieverbrauch nur geringfügig.
Diese Angaben des Bieters muss die ausschreibende Stelle als Zuschlagskriterium im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes angemessen berücksichtigen. Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen sind sowohl Energieverbrauch als auch Umweltauswirkungen (in Form von Emissionen) angemessen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus haben sowohl der Bund als auch zum Teil die Länder und Kommunen interne Verwaltungsvorschriften erlassen, wonach bei Beschaffungen Energieeffizienzkriterien im Rahmen der Leistungsbeschreibung und Angebotsbewertung zugrunde zu legen sind.
Die zunehmende Bedeutung und Berücksichtigung von Energieeffizienz im Beschaffungsprozess wird zudem auch durch eine Vielzahl öffentlicher Ausschreibungsplattformen auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie auch durch eine Reihe privater Plattformen verdeutlicht, auf denen Dienstleistungen und Produkte unter Berücksichtigung von Energieeffizienzkriterien zunehmend angeboten bzw. nachgefragt werden.
Weiterführende Information zum Thema finden Sie in Kapitel 5.3.4 im 2. NEEAP.

