Sonstige Finanzinstrumente
Neben Krediten oder Darlehen Privater kommen als „Finanzinstrumente zur vollen oder teilweisen Deckung der anfänglichen Projektkosten“ zunächst die Fördermittel des Bundes in Betracht, und hier insbesondere die Förderungen für Energieberatungen im Gebäude- und Anlagenbereich, die hocheffiziente Sanierungen und Neubauten vorbereiten und fördern.
Für private Endkunden kann zunächst auf die Energieberatung der Verbraucherzentralen verwiesen werden. Bei diesen Beratungen erfolgt die Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über das Angebot zumeist kostenloser oder besonders kostengünstiger Beratungen. Ausführliche Informationen und Hinweise zur Terminvereinbarung erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de (Link siehe „Weiterführende Dokumente“).
Über die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ werden Energieberatungen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung (> 50 %) gefördert. Die Beratung bezieht sich auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Die Förderung kann bei Integration von Stromsparhinweisen oder eines Thermographiegutachtens weiter aufgestockt werden. Weitere Einzelheiten und einen Energieberater-Mustervertrag finden Sie auf der Homepage des BAFA (Link siehe „Weiterführende Dokumente“).
Zur Umsetzung der Ergebnisse einer durchgeführten Energieberatung im Wohngebäudebereich stehen Fördermittel der KfW-Bank aus den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ zur Verfügung. Diese Mittel werden in der Regel von der KfW-Bank über die Hausbank an den Endkunden vergeben. Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten, Zinskonditionen und förderfähige Objekte finden Sie auf der Homepage der KfW-Bank (Link siehe „Weiterführende Dokumente").
Ein vergleichbares Programm für den gewerblichen Sektor ist über den „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ geschaffen worden, durch den seit Februar 2008 die Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die KfW-Bank gezielt gefördert wird. Förderfähig sind hier ebenfalls zunächst die Energieberatungen in Form einer Initialberatung und einer Detailberatung. Im Anschluss an diese Beratungen können Unternehmen die erforderlichen Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz über Mittel des Sonderfonds zinsgünstig finanzieren. Alle Informationen zum Sonderfonds sowie einen Muster-Beratervertrag der KfW-Bank finden Sie auf der Homepage der KfW-Bank (Links siehe „Weiterführende Dokumente").

