Rahmenbedingungen
EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
Die wichtigsten energiepolitischen Ziele der EU bestehen in der Gewährleistung eines EU-Energiebinnenmarktes, der Sicherung der Energieversorgung und dem Schutz des Klimas. Dies stellt die EU vor große Herausforderungen, die durch die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten Jahre noch an Brisanz zugenommen haben.
Eines der wichtigsten Instrumente, um diese Herausforderungen zu bewältigen, stellt die effiziente Nutzung unserer Energieressourcen dar. Energieeffizienz ist dabei nicht nur wirtschaftlich, sondern führt zu weniger Abhängigkeit von Energieimporten, größerer Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie zur Senkung des Primärenergieverbrauchs, einhergehend mit einer Verringerung von CO2- und anderen Treibhausgasemissionen.
Die EU trägt diesen Argumenten mit der Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates) Rechnung. Die Richtlinie beinhaltet dabei die folgenden Kernpunkte:
- Zweck der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten zu erhöhen.
- Es wird ein indikatives Einsparziel vorgegeben. Zwischen 2008 und 2016 sollen die Mitgliedstaaten 9 % Energie durch Energieeffizienzmaßnahmen einsparen.
- Die Mitgliedstaaten müssen vor 2016 erste Einsparungen im Rahmen von drei nationalen Aktionsplänen 2007, 2011 und 2014 gegenüber der EU-Kommission nachweisen.
- Der öffentliche Sektor hat eine besondere Vorbildfunktion.
- Neben dem öffentlichen Sektor kommt Energieverteilern, Verteilernetzbetreibern, Einzelhandelsunternehmen sowie Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen und Endkunden eine besondere Rolle bei der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen zu.
- Energieeinsparungen, die seit 1995 eingeleitet wurden (Early Actions), werden beim Nachweis der Einsparungen ebenfalls berücksichtigt.
- Jedes Mitgliedsland bestimmt eine nationale Stelle, die für die Überprüfung und Meldung der Energieeffizienzmaßnahmen verantwortlich ist.
- Aufgabe dieser Stelle ist es, neben der Bewertung und Meldung der Energieeffizienzmaßnahmen auch einen funktionierenden Markt für Energiedienstleistungen sicherzustellen.

