Energieeffizienz in Europa
Im Oktober 2006 veröffentlichte die Kommission ihren ersten Aktionsplan zur Energieeffizienz, der unter anderem die Forderung nach einer Novellierung und Dynamisierung der Energieverbrauchskennzeichnung, die zügige Umsetzung der Durchführungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sowie weitere Energieeffizienzanstrengungen bei Gebäuden und im Transportsektor enthielt.
Der Europäische Rat unterstrich im März 2007 die Bedeutung der Energieeffizienz für die EU, indem sich die Mitgliedstaaten dazu bekannten, die Energieeffizienz in ihren Ländern deutlich zu verbessern. Dabei bekräftigten sie ihre Bemühungen, das von der Kommission geschätzte gemeinschaftliche Einsparpotenzial von 20 % gemessen am prognostizierten Verbrauch bis zum Jahr 2020 auszuschöpfen.
Mit der Verabschiedung und nationalen Umsetzung mehrerer Richtlinien (z. B. der Ökodesign-Richtlinie, der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung oder der Gebäuderichtlinie) wurden die Bemühungen innerhalb der EU weiter konkretisiert. Um insbesondere die Energieeffizienz beim Endenergieverbrauch zu verbessern wurde zudem 2006 die Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-Richtlinie) verabschiedet. Diese hat zum Ziel, dass die Mitgliedstaaten ihren Endenergieverbrauch gegenüber dem Trend reduzieren und den Markt für Energiedienstleistungen fördern. Um das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bei der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen, wurde im Januar 2009 beim BAFA die Bundesstelle für Energieeffizienz eingerichtet.
Im März 2011 veröffentlichte die Kommission mit dem Energieeffizienzplan 2011 ein weiteres Grundlagenpapier zur Energieeffizienz in der EU. Im Mittelpunkt stehen vor allem Instrumente, mit denen die Mitgliedstaaten ihre durch Energieeffizienzmaßnahmen erreichten Einsparungen steigern können.
Zur Erleichterung der Umsetzung der EDL-Richtlinie hat die Europäische Kommission ein sogenanntes Concerted-Action-Projekt ins Leben gerufen, das dem Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der KOM zur Identifizierung und Kommunikation von "best practice"-Ansätzen sowie der gemeinsammen Erarbeitung von Konzepten für eine erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie dient. Die BfEE hat in diesem Zusammenhang die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland übernommen.

