Energieeffizienz in Deutschland
Die Energiepolitik der Bundesrepublik ist eingebettet in die energiepolitischen Leitlinien der Europäischen Union zur Erreichung zentraler Ziele wie einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Energiewirtschaft, der Sicherung der europäischen Energieversorgung und des Klimaschutzes.
Im Rahmen dieser Ziele, die die Bundesrepublik gemeinsam mit ihren europäischen Partnern definiert hat, hat sich Deutschland auf nationaler Ebene anspruchsvolle Ziele zur dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Bis zum Jahr 2020 strebt die Bundesregierung eine Verdopplung der gesamtwirtschaftlichen Energieproduktivität gegenüber dem Jahr 1990 an. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland hinsichtlich der bereits erreichten Energieeffizienz damit eine Spitzenposition ein.
Mit zahlreichen Maßnahmen z. B. im Förderbereich oder im Ordnungsrecht konnten bereits Energieeinsparungen erzielt werden. In vielen Anwendungsbereichen bestehen jedoch weiterhin erhebliche Potenziale zur Energieeinsparung, die in den kommenden Jahren ausgeschöpft werden sollen.
Ein wichtiges rechtliches Instrument der deutschen Bemühungen im Bereich der Energieeffizienz ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), mit dem ein großer Teil der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie umgesetzt wurde und das insbesondere auf Einsparungen beim Endenergieverbrauch fokussiert ist. Das EDL-G trägt damit zu den Zielen des von der Bundesregierung verabschiedeten Energiekonzeptes bei.
Der öffentlichen Hand kommt bei der Energieeffizienz in Deutschland eine aktive Vorbildrolle zu. Sie nimmt diese durch engagierte Aktivitäten bei der Energieeffizienz wahr, die gegebenenfalls auch als Vorbild für anderen Sektoren dienen können. Bei der Beschaffung soll die öffentliche Hand zudem Fragen der Energieeffizienz als entscheidungsleitende Kriterien in alle Beschaffungsprozesse integrieren.

