Die BfEE stellt sich vor
Zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland gibt die Richtlinie der Europäischen Union über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) vor, dass in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Stellen benannt werden, die die Gesamtverantwortung für die Aufsicht über die Erreichung der in der Richtlinie festgelegten Ziele tragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat als zuständiges Ressort in diesem Zusammenhang entschieden, die zur Umsetzung der Richtlinie notwendigen Aufgaben in einer Stelle zu bündeln und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übertragen.
Hierzu wurde im Januar 2009 die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA eingerichtet, um das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bei der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (Richtlinie 2006/32/EG) zu unterstützen.
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im November 2010 wurden der BfEE diese Aufgaben auch per Gesetz zugewiesen und durch eine Reihe weiterer Zuständigkeiten ergänzt.
Auf den folgenden Internetseiten hat die BfEE Hintergrund-Informationen sowie umfangreiche Angebote zur Unterstützung der Marktteilnehmer und zur weiteren Förderung und Entwicklung des Energieeffizienzmarktes zusammengestellt.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesstelle für Energieeffizienz
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-0
Telefax: +49 6196 908-800

