Aufgaben
Die Bundesstelle für Energieeffizienz ist einerseits „nationale Stelle“ im Sinne der EDL-Richtlinie mit sich daraus ergebenden zentralen Aufgaben, zum anderen erweitert die gesetzliche Verankerung im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vom 12.11.2010 die Zuständigkeiten durch eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die BfEE ist keine Kontroll- oder Regulierungsbehörde, sondern setzt im Sinne des EDL-G auf einen marktwirtschaftlich orientierten und unbürokratischen Grundansatz sowie Kooperation zwischen den beteiligten Marktakteuren.
Marktbeobachtung, Marktbewertung sowie Marktaktivierung
Ein funktionierender Energiedienstleistungsmarkt ist der Schlüssel zu mehr Energieeffizienz und zur Erreichung der ehrgeizigen nationalen und europäischen energie- und umweltpolitischen Ziele. Die BfEE arbeitet daher insbesondere an der Überwindung von Markthindernissen sowie der Schaffung von Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes, damit das Angebot an Energiedienstleistungen, Energieaudits und anderen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für die Endverbraucher ausgeweitet werden kann.
Führen einer Anbieterliste
Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits oder Energieeffizienzmaßnahmen können sich in eine bei der BfEE öffentlich geführte Anbieterliste eintragen lassen. Ziel der Anbieterliste ist insbesondere die Erhöhung der Markttransparenz für die Endverbraucher und somit eine Förderung und Weiterentwicklung des Marktes. Durch Verweis auf diese Anbieterliste im Rahmen der Rechnungsstellung können Energielieferanten einem Teil ihrer Informationsverpflichtungen aus dem EDL-G gerecht werden.
Information der Öffentlichkeit und der Marktteilnehmer
Der Öffentlichen Hand kommt bei der Energieeffizienzverbesserung eine Vorbildfunktion zu. Die BfEE unterrichtet die Öffentlichkeit über die Maßnahmen, die die öffentliche Hand auf dem Gebiet der Energieeffizienz zur Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion ergreift. Darüber hinaus informiert die BfEE die Marktteilnehmer über Energieeffizienzmechanismen und festgelegte Rahmenbedingungen und veröffentlicht hierzu regelmäßig Berichte. Weiterhin stellt die BfEE darüber hinaus Musterverträge zu Finanzinstrumenten sowie Listen mit Kriterien für technische Spezifikationen über ihre Homepage zu Verfügung.
Festlegung der nationalen Einsparrichtwerte / Monitoring
Zur Erreichung des durch EDL-RL und EDL-G vorgegebenen Ziels, die Energieeffizienz bei Endkunden durch Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern, wird die BfEE für die Bundesregierung Energieeinsparrichtwerte festlegen bzw. berechnen, die bis Mitte 2011 sowie bis Mitte 2017 als Energieeinsparziele erreicht werden sollen. In diesem Zusammenhang gehört die Festlegung einer Strategie zur Erreichung dieser Ziele sowie die anschließende Überprüfung der Zielerreichung einschließlich Berichterstattung ebenfalls zu den Aufgaben der BfEE. Hierfür liegt ein Aufgabenschwerpunkt im Aufbau eines Monitoringsystems zur Erfassung und Abschätzung von Maßnahmen zur Endenergieeinsparung in Deutschland.
Erstellung der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP)
Aufbauend auf dem 1. NEEAP aus dem Jahr 2007 erstellt die BfEE die weiteren nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP 2011 und 2014) für die Bundesregierung, in denen die Gesamtstrategie für die Erreichung des Einsparziels sowie die dafür vorgesehenen Energieeffizienzmaßnahmen dargestellt und bisherige Ergebnisse dokumentiert werden.
Unterstützung des BMWi
Die BfEE unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in allen Angelegenheiten der Energieeinsparung und Energieeffizienz, unter anderem durch die wissenschaftliche Begleitung externer Studien.
Deutsche Vertretung auf EU-Ebene
Zur Einführung eines harmonisierten Monitoringsystems bezüglich des nationalen Energieverbrauchs vertritt die BfEE Deutschland in den Ausschusssitzungen der EU-Kommission (KOM) nach Art 16 der EDL-Richtlinie. Darüber hinaus ist die BfEE deutsche Vertretung im Rahmen des europäischen Concerted-Action-Projekts, das dem Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der KOM zur Identifizierung und Kommunikation von „best practice“-Ansätzen sowie der gemeinsamen Erarbeitung von Konzepten für eine erfolgreiche Umsetzung der EDL-Richtlinie dient.
Zusammenarbeit mit Dritten
Zur Erledigung ihrer Aufgaben kann sich die BfEE auch der Unterstützung Dritter (z. B. wissenschaftlicher Institute) bedienen. Sie arbeitet dabei unter anderem eng mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) zusammen. Die dena unterstützt die BfEE bei der Umsetzung der EDL-Richtlinie in Deutschland insbesondere durch Bereitstellung eines fundierten Informationsangebotes für Akteure auf der zentralen EDL-Kommunikationsplattform.

