Förderprogramm „Fortbildungsveranstaltungen für Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen des Tourismus“ – Richtlinie vom 24. September 2010
Gegenstand der Förderung
Fortbildungsveranstaltungen in Form von Seminaren oder Workshops oder anderen Präsenzveranstaltungen für Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen des Tourismus, die bundesweit und mit deutlich überregionalem Bezug auf 10 – 25 Teilnehmer ausgerichtet sind.
Antragsberechtigte
Veranstalter (Einrichtungen und Organisationen der Tourismuswirtschaft) von tourismusspezifischen Fortbildungsveranstaltungen mit Sitz im Inland. Nicht antragsberechtigt sind z. B. Universitäten/FH u. ä.
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zu den Veranstaltungsausgaben für die Durchführung einer Summe von Fortbildungsveranstaltungen (Projektförderung auf Ausgabenbasis), wobei die tatsächlichen Ausgaben für eine Fortbildungsveranstaltung die Einnahmen überschreiten.
Fortbildungsförderungen werden im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung darf nicht höher sein als 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsverfahren und Ansprechpartner
Der schriftliche Antrag zur Projektförderung der Fortbildungsveranstaltung ist bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres für das Folgejahr, letztmalig bis zum 1. Oktober 2012 für das Jahr 2013, an das BAFA zu richten. Im Jahr 2010 können Anträge bis zum 30. November 2010 eingereicht werden.
Die Anträge (einschließlich Anlagen) sind einzureichen beim:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 411
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-847
Telefax: +49 (0)6196 908-837
Entscheidungsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zum Förderprogramm „Fortbildungsveranstaltungen für Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen des Tourismus“ vom 24. September 2010 (Banz. Nummer 157 vom 15. Oktober 2010, Seite 3459)
Die Zuwendungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Unternehmen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Weitere Informationen
Förderung erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.



