Einfuhr
Zollkontingente für Fichten- und Kiefernholz aus der Russischen Föderation
Beim BAFA können Anträge auf Bewilligungen von Zollkontingenten für Holzausfuhren aus der Russischen Föderation in die Europäische Union gestellt werden. Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen unter dem Menüpunkt Zollkontingente Holz.
Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen
Die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Ländern außerhalb der EU unter Ausnahme von Kasachstan und der Russischen Föderation unterlag bis zum 31. Dezember 2012 der vorherigen Überwachung. Da die Maßnahme nicht über diesen Termin hinaus fortgeführt wird, ist die Pflicht zur Vorlage von Überwachungsdokumenten bei der Zollabfertigung dieser Waren seit dem 1. Januar 2013 entfallen.
In 2013 bestehen weiterhin autonom von der EU festgelegte mengenmäßige Beschränkungen gegenüber Kasachstan. Die Regelungen, nach denen die Antragstellung und die Ausstellung der Einfuhrgenehmigungen erfolgen sollen, wurden am 11. Januar 2013 in Form einer Einfuhrausschreibung für das Jahr 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind außerdem unter dem Link "Einfuhrausschreibungen, Mitteilungen und Bekanntmachungen" einsehbar.
Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Europäischen Kommission entnehmen. Den entsprechenden Link zu dieser Seite finden Sie unter der Rubrik „Weiterführende Dokumente“.
Einfuhr von Textil- und Bekleidungserzeugnissen
Im Bereich der Einfuhr von bestimmten Textil- und Bekleidungserzeugnissen mit Ursprung in Belarus und Nordkorea gelten für das Jahr 2013 autonome Kontingente. Die Regelungen, nach denen die Antragstellung und die Ausstellung der Einfuhrgenehmigungen erfolgen sollen, wurden ebenfalls am 11. Januar 2013 in Form einer Einfuhrausschreibung für das Jahr 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind außerdem unter dem Link "Einfuhrausschreibungen, Mitteilungen und Bekanntmachungen" einsehbar.
Die Einfuhrausschreibung für den Bereich des passiven Veredelungsverkehrs für Fachhersteller, bei dem vorübergehend ausgeführte Waren nach der Verarbeitung in Belarus wieder in die EU eingeführt werden, wurde auf der Homepage des BAFA unter dem Link "Einfuhrausschreibungen, Mitteilungen und Bekanntmachungen" eingestellt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 18.01.2013.
Zuständigkeit und Aufgaben
Das BAFA nimmt Aufgaben zum Schutz verschiedener Branchen der europäischen und damit auch der heimischen Industrie vor einem unkontrollierten Marktzugang durch Drittländer wahr. Zu diesem Zweck erteilt es für bestimmte Waren des gewerblichen Sektors, die durch europäische Regelungen einer Genehmigungspflicht unterliegen, Einfuhrgenehmigungen. Es setzt damit die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union in Einzelentscheidungen um.
Auf dem Gebiet des Außenhandels ist das BAFA eine von 27 Genehmigungsbehörden in der Europäischen Union, die nach einheitlichen Bestimmungen Genehmigungen für die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in das Gebiet der Europäischen Union erteilen.
Gegenstand der Genehmigungserteilung
Auf dem Sektor Textilwaren und Bekleidung erteilt das BAFA Genehmigungen im Rahmen sogenannter autonomer, also einseitig von der Europäischen Union festgesetzter, Kontingente gegenüber Drittländern, mit denen keine bilateralen Abkommen bestehen (derzeit Demokratische Volksrepublik Korea und Belarus). Im Bereich des passiven Veredelungsverkehrs erteilt das BAFA Einfuhrgenehmigungen als vorherige Bewilligungen für in Belarus gefertigte Bekleidungswaren.
Im Stahlbereich erteilt das BAFA im Vollzug des Eisen- und Stahlregimes der Europäischen Union Einfuhrgenehmigungen.
Rechtsgrundlagen / Bestimmungen
Bestimmungen über die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft sind in folgenden Veröffentlichungen enthalten:
- Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsverordnung – AWV)
- Einfuhrliste (Anlage zum AWG) sowie
- Einfuhrausschreibungen, Mitteilungen und andere Bekanntmachungen des BAFA, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden
Diese können im Buchhandel oder bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH bezogen werden. Außerdem stehen sie im Internet zur Verfügung.



