Fragen und Antworten
Allgemeine Fragen
Wer kann eine Billigkeitsleistung erhalten?
Antragsberechtigt sind nur die Eigentümer von Funkmikrofonen (drahtlose Mikrofone), wenn nachweislich eine Störungssituation durch Funkanwendungen des drahtlosen Netzzugangs zum Angebot von Telekommunikationsdiensten im Frequenzbereich 790 bis 814 Megahertz/838 bis 862 Megahertz an seinen bislang im selben Frequenzbereich genutzten Geräten vorliegt. Nicht antragsberechtigt sind zum Beispiel Gerätemieter oder andere Personen, die zwar Besitzer aber nicht Eigentümer der Funkmikrofone sind, zum Beispiel Leasingnehmer.
Für welche Geräte kann eine Billigkeitsleistung beantragt werden?
Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Funkmikrofone (drahtlose Mikrofone), die nachweislich im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft worden sind. Maßgeblich ist das Datum der Anschaffungsrechnung beziehungsweise des Kaufbelegs. Als eine Geräteeinheit gilt dabei grundsätzlich eine logische Zusammensetzung von Mikrofon, Sender und Empfänger. Für sogenannte Sekundärgeräte wie Kabel oder Verstärker können keine Leistungen gewährt werden.
Habe ich einen Anspruch auf eine Billigkeitsleistung, auch wenn mein Funkmikrofon noch störungsfrei nutzbar ist?
Nein, ein Anspruch besteht grundsätzlich erst, wenn durch eine in Betrieb befindliche LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich eine Störungsbetroffenheit des Gerätes an dessen Nutzungsstandort nachgewiesen wird.
Erhalte ich mit der Billigkeitsleistung einen Ausgleich für meine neu angeschafften Geräte?
Nein, die Billigkeitsleistung soll höchstens den wirtschaftlichen Nachteil ausgleichen, der durch den störungsbedingten Ausfall von bisher genutzten Geräten entsteht. Es handelt sich nicht um einen Ausgleich für neu angeschaffte Geräte.
Wie errechnet sich die Höhe der Billigkeitsleistung?
Es werden die Kosten aus der Wertminderung beziehungsweise der Komplettabschreibung in Höhe des fiktiven Restbuchwertes eines Gerätes zugrunde gelegt. Sollte eine Umrüstung des betroffenen Gerätes auf eine Nutzung alternativer Frequenzbereiche möglich sein und sollten die hierfür anfallenden Kosten niedriger sein, werden diese Kosten berücksichtigt. Bei betroffenen Geräten von Antragstellern, die gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wird eine Nutzungsdauer von acht Jahren mit Beginn ab Anschaffungsjahr 2006 bis 2009 sowie eine lineare Wertminderung von 1/8 pro Jahr für die Jahre eins bis fünf und einem Sockel von 3/8 für die Jahre sechs bis acht zugrunde gelegt. Für alle anderen Antragsteller gilt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren mit Beginn ab Anschaffungsjahr 2006 bis 2009 mit einer linearen Abschreibung von 1/5 pro Jahr.
Gibt es für die Antragstellung eine Bagatellgrenze?
Ja, eine Billigkeitsleistung kann nur für Anträge ab einem Anschaffungswert von insgesamt 410 Euro gewährt werden.
Fragen zum Antragsverfahren
Wie kann ich einen Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung für meine in Folge der Frequenzumstellung nicht mehr verwendbaren Funkmikrofone stellen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren (Online-Portal) und anschließender postalischer Einsendung aller sonstigen Antragsunterlagen. Das genaue Verfahren wird auf der Internetseite eingehend beschrieben und im Rahmen des Antragsverfahrens umfassend erläutert.
Wie kann die Störungssituation nachgewiesen werden?
Der Nachweisführung erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens über das Online-Portal des BAFA. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden Sie aufgefordert, die Daten zum Nutzungsstandort und zum genutzten Kanal der betroffenen Geräteeinheit einzugeben und online zu übermitteln. Der Nachweis der Störungsbetroffenheit erfolgt elektronisch im Rahmen eines qualifizierten Prüfverfahrens durch die Bundesnetzagentur. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Hinweise, die Sie über die Online-Maske erhalten.
Kann ein Antragsteller mehrmals einen Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung stellen?
Ja, wenn es sich dabei um verschiedene Geräteeinheiten handelt. Für jede Geräteeinheit wird eine Billigkeitsleistung nur einmal gezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Funkgerät als mobil genutzt gilt?
Für Geräteeinheiten, die bestimmungsgemäß überwiegend mobil genutzt werden, sind in der Antragstellung mindestens fünf Veranstaltungsorte mit fünf verschiedenen Postleitzahlen (bundesweit oder regional) anzugeben, an denen die Geräte im Laufe der vergangenen 12 Monate genutzt worden sind. Für zumindest zwei dieser Veranstaltungsorte sind im Rahmen des Antragsverfahrens Nachweise über den Einsatz der Geräte vorzulegen.
Kann ich für mehrere Personen oder Einrichtungen einen Sammelantrag stellen?
Nein, antragsberechtigt ist nur der jeweilige Eigentümer der Funkmikrofone.
Kann ich mehrere Geräte in einem Antrag zusammenfassen?
Grundsätzlich ja, Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um Geräte handelt, die
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an einem Standort sowie innerhalb des selben Frequenzbereichs genutzt werden
oder
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mobil genutzt werden.
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Welche Unterlagen muss ich im Rahmen meiner Antragstellung einreichen?
Folgende Nachweise müssen zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular beim BAFA eingereicht werden:
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Original oder beglaubigte Kopie des auf den Antragsteller/in ausgestellten Kaufbelegs oder der Anschaffungsrechnung für die Geräteeinheit. Hieraus müssen der Gerätetyp, das Anschaffungsdatum und der Anschaffungspreis ersichtlich sein. Die Rechnungspositionen für die eine Billigkeitsleistung beantragt wird, sind von Ihnen kenntlich zu machen und beginnend mit „1“ mit fortlaufenden Nummern zu versehen (Weiterverwendungsfähige Teile einer Anlage oder deren Zubehör zählen nicht zum Gegenstand der Billigkeitsleistung).
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Für jede Geräteeinheit einen Nachweis des Herstellers bzw. durch den Fachhandel über die grundsätzliche Möglichkeit beziehungsweise Unmöglichkeit einer technischen Umrüstung der Geräteeinheit auf Nutzung alternativer Frequenzbereiche auf dem von Ihnen ausgedruckten Antragsformular. Für den Fall, dass Geräte umgerüstet werden können, sind die Umrüstungskosten je Gerät anzugeben und durch den Hersteller bzw. den Fachhändler zu bestätigen.
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Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite); bei juristischen Personen ein Nachweis für die Bevollmächtigung zur Antragstellung.
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Für den Fall, dass von Ihnen gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden, die Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid) des zuständigen Finanzamts, gültig für das Jahr der Antragstellung.
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Bei Geräten mit mobiler Nutzung ein Nachweis für mindestens zwei Einsatzorte der letzten 12 Monate.
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Bei Unternehmen die „De-minimis-Erklärung“.
Eine vollständige Antragstellung liegt erst vor, wenn alle erforderlichen Unterlagen im BAFA eingegangen sind.
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Von welcher Stelle muss die Rechnungskopie beglaubigt werden?
Die Kopien müssen von den üblicherweise hierzu berechtigten Personen beziehungsweise Stellen beglaubigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel öffentlich rechtliche Stellen, staatlich anerkannte Kirchen oder Ortsgerichte. Eine Institution kann allerdings keine Beglaubigung für sich selbst vornehmen.
Ist die Gewährung einer Billigkeitsleistung auch ohne die Vorlage eines Kaufbelegs möglich?
Nein, es muss das Original oder die beglaubigte Kopie des Kaufbelegs oder der Anschaffungsrechnung, ausgestellt auf den Antragsteller sowie mit Anschaffungsdatum und Anschaffungspreis versehen, vorgelegt werden.
Kann für ein gebraucht gekauftes Gerät eine Billigkeitsleistung gewährt werden?
Für ein nachweislich im Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 bei einem Fachhändler beziehungsweise dem Hersteller gebraucht gekauftes Gerät kann bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen grundsätzlich ebenfalls eine Billigkeitsleistung gewährt werden. Als Nachweis gilt der vom Fachhändler beziehungsweise dem Hersteller ausgestellte Kaufbeleg oder die Anschaffungsrechnung, der/die auf den Antragsteller ausgestellt ist und woraus das Anschaffungsdatum (Rechnungsdatum) und der Anschaffungspreis des Gerätes ersichtlich sind.
Muss der Kaufbeleg vom Hersteller beziehungsweise vom Fachhandel ausgestellt sein?
Sollte das betroffene Gerät von einer Privatperson gekauft worden sein, ist zusätzlich zu dem Kaufbeleg beziehungsweise der Anschaffungsrechnung ein Nachweis des Herstellers beziehungsweise des Fachhandels vorzulegen, aus dem hervorgeht wie hoch zum Zeitpunkt der Anschaffung des betroffenen Gerätes der handelsübliche Neupreis für ein derartiges Gerät war.
Muss der Kaufbeleg beziehungsweise die Anschaffungsrechnung zwingend auf den Antragsteller ausgestellt sein?
Ja, weil die Rechnung als Eigentumsnachweis für die betroffene Geräteeinheit dient.
Was muss ich bei der Einreichung mehrerer Rechnungen pro Antrag beachten?
Sie können mehrere Rechnungen pro Antrag einreichen für Geräte die
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an einem Standort sowie innerhalb des selben Kanals (Frequenzbereich) genutzt werden
oder
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mobil genutzt werden.
Für die Gewährung einer Billigkeitsleistung kommen ausschließlich Mikrofone, Sender und Empfänger, die in der Zeit 2006 bis 2009 angeschafft worden sind, in Frage. Sie müssen auf den Rechnungen fortlaufend die betreffenden Einzelpositionen, für die Sie eine Billigkeitsleistung beantragen kenntlich machen und rechnungsübergreifend beginnend mit „1“ durchnummerieren. Entsprechend dieser von Ihnen vorgenommenen Nummerierung erfassen Sie die einzelnen Positionen später bei der Online-Antragstellung. Insgesamt können pro Antrag maximal 20 Einzelpositionen erfasst werden.
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Erhalte ich meine eingereichten Unterlagen nach der Antragstellung wieder zurück?
Nein, sämtliche Unterlagen werden nach der Bearbeitung im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vernichtet. Sollten Sie das Original des Kaufbelegs noch benötigen, reichen Sie dieses bitte nicht ein, sondern alternativ eine beglaubigte Kopie des Kaufbelegs.
Wie muss ich den Anschaffungswert einer Geräteeinheit nachweisen?
Der Anschaffungswert muss anhand des Kaufbelegs bzw. der Anschaffungsrechnung nachgewiesen werden. Sollte das betroffene Gerät von einer Privatperson gekauft worden sein, ist zusätzlich zu dem Beleg über den privaten Kauf der ursprüngliche vom Hersteller beziehungsweise dem Fachhandel ausgestellte Kaufbeleg des Vorbesitzers in Kopie vorzulegen. Bei der Antragstellung reicht eine von einer Privatperson ausgestellte Rechnung nicht aus. Es muss die Kette zurück zum ursprünglichen Kauf des Geräts nachgewiesen werden. Der Anschaffungswert ergibt sich aus der ursprünglichen vom Hersteller beziehungsweise dem Fachhandel ausgestellten Rechnung.
Muss ich bei der Antragstellung des Anschaffungswert der betroffenen Funkmikrofone mit oder ohne Mehrwertsteuer angeben?
Firmen und sonstige juristische Personen, die zum Zeitpunkt der Anschaffung der betroffenen Funkmikrofone nach § 15 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, müssen den Netto-Anschaffungswert der Geräte, das bedeutet ohne Mehrwertsteuer, angeben. Personen, die zum Zeitpunkt der Anschaffung der betroffenen Geräte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, geben den Brutto-Anschaffungswert der Geräte, d. h. mit Mehrwertsteuer, an.
Wie erhalte ich die mir bewilligte Billigkeitsleistung?
Nach Prüfung und Erteilung eines Bewilligungsbescheides erfolgt die Auszahlung der bewilligten Leistung unbar auf das im Antrag angegebene Konto des Antragstellers. Eine Abtretung ist nicht zulässig.
Können auch Kirchen beziehungsweise kirchliche Einrichtungen und öffentlich rechtliche Institutionen wie zum Beispiel Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine längere Nutzungsdauer von acht Jahren gemäß Nummer 3 Absatz 4 Buchstabe b der Richtlinie geltend machen?
Ja. Allerdings muss im Rahmen des Antragsverfahrens alternativ zum Freistellungsbescheid des Finanzamtes eine von einer autorisierten Person (zum Beispiel Behördenleiter, Bürgermeister, Landrat, Bischof, Vorsitz Landeskirche) unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut vorgelegt werden:
Nachweis:
Das Land/die Gemeinde/der Gemeindeverband/die Kirche (Name: ) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Nach § 1 Absatz 1 Nummer 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz unterliegt er/sie damit nicht der Körperschaftsteuer. Er/sie ist insoweit den gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz befreiten juristischen Personen vergleichbar. Als juristische Person des öffentlichen Rechts dient sie im Übrigen nach ihrem tatsächlichen Gebaren den steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung. Er/sie ist grundsätzlich kein Unternehmer im Sinne von § 2 Absatz 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz.
(Autorisierter Unterzeichner, zum Beispiel Behördenleiter, Bürgermeister, Landrat, Bischof, Vorsitz Landeskirche)
(Behördenstempel/Kirchenstempel)
Wie kann der Indentifikationsnachweis der betroffenen Geräteeinheit erbracht werden?
Der Indentifikationsnachweis der betroffenen Geräte soll über die jeweilige Anschaffungsrechnung beziehungsweise den Kaufbeleg erbracht werden.Bei der Online-Antragstellung werden bereits eingegebene Daten gelöscht, wenn man den Button „Zurück“ nutzt? Gibt es Alternativen?
Bitte nutzen Sie die Korrekturmöglichkeiten innerhalb des Programms. Die Zurückbuttons im Browser verhalten sich von Browser zu Browser unterschiedlich. Ein einheitliches Abfangen dieser Eingabe ist nicht möglich. Es werden dort nur die zwischengespeicherten Änderungen angezeigt.Was muss bei der Vorprüfung zur Erstellung eines qualifizierten Nachweises für eine Störungssituation im Feld Kanal eingegeben werden?
Es muss der Kanal eingegeben werden, auf dem die beantragte Mikrofonanlage arbeitet.Der Begriff Kanal wird in der Fachsprache auch als TV-Kanal verwendet. Der Kanal wird mit zwei Ziffern dargestellt. Jeder Kanal steht für einen bestimmten Frequenzbereich. Im Zusammenhang mit der Gewährung von Billigkeitsleistungen sind die Kanäle 61 - 63 und 67 - 69 betroffen. Dieser ist den technischen Unterlagen über die Anlage zu entnehmen.
Welche alternativen Möglichkeiten bestehen den Nachweis für eine mögliche Umrüstung zu erbringen beziehungsweise die Nichtumrüstbarkeit der betroffenen Geräte nachzuweisen?
Eine alternative Möglichkeit besteht bei Anträgen, die ausschließlich für Geräte der Firmen Sennheiser, Shure oder beyerdynamic gestellt werden.Auf den Internetseiten der Firmen Sennheiser, Shure und beyerdynamic unter dem Punkt „Billigkeitsleistung“ stehen jeweils Gerätelisten der Firmen zur Verfügung. Darin wird von diesen Herstellern bestätigt, welche Geräte der jeweiligen Firma zu welchem Preis umrüstbar beziehungsweise nicht umrüstbar sind.
Bitte reichen Sie eine Kopie der betreffenden Liste zusammen mit den sonstigen Antragsunterlagen beim BAFA ein. Auf dieser mit eingereichten Liste müssten vom Antragsteller die jeweiligen Geräte inklusive ihrer Umrüstkosten analog zu den dazu gehörigen Rechnungen markiert und numeriert werden. Die Unterschrift und der Stempel durch den Hersteller oder den Fachhandel auf dem Antragsformular sind dann nicht erforderlich.
Bei der Vorprüfung für stationär betriebene Funkmikrofone treten Probleme auf. Was kann ich tun?
Das Problem kann darin begründet sein, dass am PC aktive Inhalte und Cookies nicht aktiviert sind. Unseren Erkenntnissen zufolge könnte auch die Nutzung eines anderen PC oder eines anderen Browsers hilfreich sein.Welches Datum gilt als Datum der Anschaffung, das für die Einhaltung des Zeitraums vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 maßgebend ist?
Als Anschaffungsdatum im Sinne der Richtlinie gilt das Datum des Kaufbelegs oder der Anschaffungsrechnung.



