13.01.2005: Bezuschussung Unternehmensberatungen
Am 1. Januar 2005 sind die neuen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Unternehmensberatungen und Informations- und Schulungsveranstaltungen in Kraft getreten. Danach gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern Zuschüsse zu allgemeinen Beratungen, Existenzgründungs- und -aufbauberatungen sowie Umweltschutzberatungen. Zudem werden Seminare sowohl für Unternehmer und Führungskräfte (Leistungssteigerungsseminare) als auch für Existenzgründer (Existenzgründerseminare) bezuschusst. Die Zuschüsse werden seit dem 01.01.2005 nicht mehr nur aus Mitteln des Bundes gewährt, sondern auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Das Programm stieß im Jahr 2004 auf rege Nachfrage. Mehr als 11.700 Unternehmensberatungen und mehr als 8.500 Informations- und Schulungsveranstaltungen wurden mit Zuschüssen in Höhe von ca. 23 Millionen Euro gefördert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat gegenüber den bisher geltenden Richtlinien einige Änderungen vorgenommen, die im wesentlichen Beratungsinhalte, Zuschusshöhe sowie das Antragsverfahren betreffen.
So werden künftig Beratungen innerhalb von 3 Jahren nach Gründung eines Unternehmens als Existenzaufbauberatungen mit 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 1.500 Euro) bezuschusst. Bisher war dies nur für Beratungen innerhalb von 2 Jahren nach Gründung möglich.
Im Schulungsbereich entfällt die Vorgabe, dass die Veranstaltungen an aufeinanderfolgenden Tagen oder Wochenenden stattfinden müssen. Die Regelung, dass Veranstaltungen längstens 3 Tage dauern dürfen, wurde ebenfalls aufgegeben. Der Höchstzuschuss für eine Veranstaltung beträgt 720 Euro.
Im Hinblick auf Bund-Online 2005 können Beratene oder Veranstalter den Antragsvordruck im Internet unter www.bafa.de, www.beratungsfoerderung.net sowie auf den Homepages der einzelnen Leitstellen ausfüllen. Eine Antragstellung mittels des von der Firma Bertelsmann vertriebenen Antragsformulars ist auch weiterhin möglich. Weitere Details der Richtlinienänderungen können unter www.bafa.de eingesehen werden.



