28.03.2002: Neues KWK-Gesetz tritt am 01.04.2002 in Kraft
Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten ab April 2002 einen Zuschlag für den in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird.
Das BAFA ist die zuständige Stelle für die Erteilung von Zulassungen für KWK-Anlagen, auf deren Grundlage die Anlagenbetreiber vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den erzeugten KWK-Strom verlangen können. Daneben obliegt dem BAFA auch die Auswertung der mit der Erzeugung des KWK-Stroms in Zusammenhang stehenden Daten.
Grundsätzlich muss der Antrag auf Zulassung für eine KWK-Anlage ein nach anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten enthalten, in dem die Eigenschaften der Anlage, die für die Feststellung des Vergütungsanspruchs von Bedeutung sind, dargestellt werden. Für serienmäßig hergestellte kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW können aber anstelle eines Gutachtens geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.
Vordrucke für den Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage und die Meldung des erzeugten KWK-Stroms sind beim BAFA erhältlich. Die Formulare können auch online ausgefüllt und übermittelt werden.



