18.09.2001: Neue Kurzdarstellung des BAFA über Exportkontrolle
Der Leitfaden informiert insbesondere über neuere Entwicklungen des Außenwirtschaftsrechts, die Zuständigkeit des BAFA, die verschiedenen Formen von Genehmigungen und darüber, wie ein Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung zu stellen ist. Er enthält auch Hinweise, wo weiterführende Informationen und Arbeitsunterlagen erhältlich sind.
Interessenten können die Kurzdarstellung in deutscher oder englischer Fassung unter www.bafa.de herunterladen oder per Fax-Abruf: 06196 9549129 bzw. 0221 30312199 abrufen.
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Leitfaden gegen Einsendung eines mit 3,--DM frankierten DIN- A 4- Rückumschlages unter folgender Anschrift anzufordern:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– Pressestelle –
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn



