30.08.2001: Neues BAFA-Merkblatt
Genehmigungspflichten bei technischer Unterstützung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein neues Merkblatt über die Genehmigungspflichten bei technischer Unterstützung herausgegeben. Ziel des Merkblatts ist die Sensibilisierung von
- privaten und staatlichen Forschungseinrichtungen und Instituten
- Unternehmen, insbesondere mit Forschungs-/Entwicklungsabteilungen
- Hochschulen und Fachhochschulen mit natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen
über den als kritisch zu bewertenden Technologietransfer im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen und konventionellen Rüstungsprojekten.
Zudem informiert das Merkblatt über die wichtigsten Kategorien möglicher kontrollbedürftiger Aktivitäten bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Personen und Institutionen.
Interessenten können das Merkblatt als Download unter/www.ausfuhrkontrolle.info abrufen.
Es besteht zudem die Möglichkeit, das Merkblatt gegen Einsendung eines mit 3,-- DM frankierten DIN A4-Rückumschlags unter folgender Anschrift anzufordern:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
– Pressestelle –
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn



