16.03.2001: Zusammenlegung von BAW und Bundesausfuhramt
Gerlach wies auf die restriktive deutsche Exportkontrollpolitik der Bundesregierung hin.
Mit den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen vom 19. Januar 2000 habe die Bundesregierung diese Politik weiterentwickelt und der Berücksichtigung von Menschenrechtsverletzungen und von entwicklungspolitischen Aspekten eine noch stärkere Bedeutung verliehen.
Gerlach mahnte gleichzeitig die weitere Angleichung und Harmonisierung der Ausfuhrkontrollen auf europäischer und internationaler Ebene an, damit der deutschen Wirtschaft keine Wettbewerbsnachteile entstünden. Er würdigte die Genehmigungspraxis des BAFA, das ganz wesentlich zur Umsetzung der politischen Ziele und Grundsätze der Bundesregierung beitragen und sich dabei auch international Ansehen erworben habe. „Bei der Zusammenführung der beiden Behörden war es uns deshalb besonders wichtig, die Existenz einer eigenständigen nationalen Exportkontrollbehörde nicht anzutasten“, betonte Gerlach.
Gleichzeitig trage der Name der neuen Behörde „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ aber auch ihren weiteren Aufgabenbereichen – Wirtschaftsförderung, Einfuhr und Energie – Rechnung. Gerlach: „Wirtschaftsförderung ist naturgemäß ein Hauptanliegen des BMWi. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.“ Die Mittelstandsförderung als eine der Kernkompetenzen des BMWi werde künftig eher weiter ausgebaut als reduziert.
Auch im Bereich der Energiepolitik nehme die Behörde wichtige Aufgaben, wie zum Beispiel die Ermittlung und Auszahlung der den Steinkohleunternehmen zustehenden Beihilfen, wahr. In diesem Zusammenhang wies Gerlach auf die nach Auslaufen des EGKS-Vertrages erforderliche Anschlussregelung hin, die die strikte Umsetzung des Kohlekompromisses bis 2005 und eine Unterstützung des Steinkohlebergbaus auch in der Zeit danach ermöglichen müsse. Zu einer Schwerpunktaufgabe des Amtes habe sich die Förderung erneuerbarer Energien entwickelt. Staatssekretär Gerlach: „Das vom BAFA administrierte Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung für den Ausbau regenarativer Energien.“



