StatusCheck-Förderung
StatusCheck-Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen vom 01.01.2009
Der StatusCheck ist eine Einstiegsförderung, die Auskunft über das Klimaschutzpotential einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage gibt. Der StatusCheck besteht aus einer umfangreichen, technischen Bestandsaufnahme und einer detaillierten Berechnung eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen.
Nach Ziffer 5.1.1 der Förderrichtlinie ist der StatusCheck förderfähig, wenn
- der Jahreselektroenergieverbrauch der Kälteanlage mindestens 50 % des Gesamtelektroenergieverbrauchs des Standortes der bestehenden Kälteanlage beträgt und
- die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung mindestens 15.000,00 Euro betragen und/oder
- der Jahreselektroenergieverbrauch der Kälteanlage mindestens 150.000 kWh beträgt.
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt 75 % der in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck, maximal jedoch 1.000,00 Euro; bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand 1.300,00 Euro.
Antragsunterlagen
Im Rahmen der StatusCheck-Förderung sind folgende Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle per Post einzureichen:
- die vollständig ausgefüllten Seiten 1–3 sowie die Seite 10 des Antragsformulars mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- aktueller Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung des antragstellenden Unternehmens
- „De-minimis“-Erklärung mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- „De-minimis“-Bescheinigungen sowie die dazugehörigen Zuwendungsbescheide und Auszahlungsmitteilungen für die bereits erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen
- Nachweis über die beruflichen Qualifikationen des Sachkundigen (Lebenslauf mit kurzer Beschreibung von Referenzprojekten und dem Nachweis von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Kältetechnik, Diplomzeugnis und/oder Meisterbrief sowie gegebenenfalls weitere relevante Zeugnisse), sofern der Sachkundige im Rahmen des KKI-Förderprogramms noch nicht anerkannt ist. Eine Liste von bereits anerkannten Sachkundigen finden Sie unter der Rubrik „Publikationen“
- lesbares Fließbild der bestehenden Klima- bzw. Kälteanlage (zumindest Handskizze)
- StatusCheck-Bestandsaufnahme und Berechnung des prozentualen Anteils des Jahreselektroenergieverbrauchs der bestehenden Klima- bzw. Kälteanlage am Gesamtenergieverbrauch des Standortes mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen. Ein Musterformular zur StatusCheck-Bestandsaufnahme finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- Empfehlung bzw. Prognose eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen, wie die bestehende Kälteanlage durch eventuelle Sanierungsmaßnahmen energieeffizienter werden könnte
- Stromrechnungen des Standorts für die letzten 12 Monate vor der Sanierung und die dazugehörige Aufsummierung der monatlichen Stromverbräuche
- Rechnung über den durchgeführten StatusCheck
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung der eingereichten Unterlagen nicht möglich ist. Wir bitten Sie daher, nur kopierte Unterlagen vorzulegen. Die Formulare des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind mit Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens per Post einzureichen. Alle technischen Formulare und Berechnungen müssen mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen per Post eingereicht werden. Kopierte und eingescannte Unterschriften werden nicht akzeptiert.
Bitte reichen Sie keine Unterlagen per E-Mail bzw. in digitaler Form ein.
Ihr Ansprechpartner zum Thema „Klima-/ Kälteanlagen“
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kältetechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-249
Telefax: +49 (0)6196 908-11249



