Bonusförderung
Bonusförderung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen vom 01.01.2009
Bonusförderungen sind Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technologien für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errichtende Anlagen, die das Ziel haben, den Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich zu erhöhen.
Nach Ziffer 5.3 der Förderrichtlinie sind im Rahmen der Bonusförderung förderfähig:
- nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (zum Beispiel mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird) oder
- Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (zum Beispiel mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme, die im Zusammenhang mit der nach der Basisförderung geförderten Kälteanlage steht.
Eine Bonusförderung kann nur erfolgen, wenn auch eine Basisförderung für dieselbe Klima- bzw. Kälteanlage am selben Standort gewährt wird.
Fördersätze
Die Fördersätze betragen
- 25 % der Nettoinvestitionskosten bzw.
- 35 % der Nettoinvestitionskosten, wenn CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden.
Zur Berechnung der Nettoinvestitionskosten verwenden Sie bitte das Pflichtformular zur Kostenberechnung.
Antragsunterlagen
Im Rahmen der Bonusförderung sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle per Post einzureichen:
- die vollständig ausgefüllten Seiten 1-2 und 9 sowie die Seite 10 des Antragsformulars mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- aktueller Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung des antragstellenden Unternehmens
- „De-minimis“-Erklärung mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- „De-minimis“-Bescheinigungen sowie die dazugehörigen Zuwendungsbescheide und Auszahlungsmitteilungen für die bereits erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen
- Nachweis über die beruflichen Qualifikationen des Sachkundigen (Lebenslauf mit kurzer Beschreibung von Referenzprojekten und dem Nachweis von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Kältetechnik, Diplomzeugnis und/oder Meisterbrief sowie gegebenenfalls weitere relevante Zeugnisse), sofern der Sachkundige im Rahmen des KKI-Förderprogramms noch nicht anerkannt ist. Eine Liste von bereits anerkannten Sachkundigen finden Sie unter der Rubrik „Publikationen“
Nach Inbetriebnahme der Maßnahmen und Anlagen zur Abwärmenutzung sind folgende Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle per Post einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Formular „Verwendungsnachweis“ mit Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens (sofern die Angaben nicht bereits im Rahmen der Basisförderung gemacht wurden). Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- technische Beschreibung der realisierten Abwärmenutzung aus der Klima- bzw. Kälteanlage
- lesbares Fließbild der realisierten Abwärmenutzung aus der Klima- bzw. Kälteanlage in mindestens DIN A3
- Berechnung der durch die Abwärmenutzung eingesparten jährlichen Wärmemenge mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen
- rechnerischer Nachweis, dass auf Basis der angegebenen Verdampfungs-, Verflüssigungstemperatur und des Kältemittels eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 bei der Wärmepumpe erreicht wird (nur bei Realisierung einer Wärmepumpe)
- die Rechnung mit Titelzusammenstellung und Einzelkostenaufstellung über die realisierte Abwärmenutzung aus der Klima- bzw. Kälteanlage im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von einem Fachbetrieb
- vollständig ausgefülltes Pflichtformular zur Kostenberechnung (sofern die Angaben nicht bereits im Rahmen der Basisförderung gemacht wurden). Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- Abnahmeprotokoll über die realisierte Abwärmenutzung aus der Klima- bzw. Kälteanlage
- der von beiden Parteien unterzeichnete Wartungsvertrag für die realisierte Abwärmenutzung aus der Klima- bzw. Kälteanlage
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung der eingereichten Unterlagen nicht möglich ist. Wir bitten Sie daher, nur kopierte Unterlagen vorzulegen. Die Formulare des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind mit Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens per Post einzureichen. Alle technischen Formulare und Berechnungen müssen mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen per Post eingereicht werden. Kopierte und eingescannte Unterschriften werden nicht akzeptiert.
Bitte reichen Sie keine Unterlagen per E-Mail bzw. in digitaler Form ein.
Ihr Ansprechpartner zum Thema „Klima-/ Kälteanlagen“
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kältetechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-249
Telefax: +49 (0)6196 908-11249



