Basisförderung von Altanlagen
Basisförderung von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Klima- bzw. Kälteanlagen gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen vom 01.01.2009
Nach Ziffer 5.2.1 der Förderrichtlinie sind Maßnahmen und Anlagen förderfähig, wenn
- bei bestehenden Kälteanlagen der Jahreselektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt und
- der StatusCheck ein Energieverbrauchsminderungspotenzial durch Einsatz effizienter Komponenten und Systeme von mindestens 35 % ergeben hat.
Fördersätze
Die Fördersätze betragen
- 15 % der Nettoinvestitionskosten bzw.
- 25 % der Nettoinvestitionskosten, wenn CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kältemittel verwendet werden und mittels TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamteffizienz erbracht wird.
Zur Berechnung der Nettoinvestitionskosten verwenden Sie bitte das Pflichtformular zur Kostenberechnung.
Hinweis zur Antragstellung
Aufträge/Verträge für die beantragte Maßnahme dürfen erst nach dem Antragseingang im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergeben/abgeschlossen werden. Nach dem Antragseingang erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Eingangsbestätigung.
Antragsunterlagen
Im Rahmen der Basisförderung von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Klima- bzw. Kälteanlagen sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle per Post einzureichen:
- die vollständig ausgefüllten Seiten 1-2 und 4-5 sowie die Seite 10 des Antragsformulars mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- aktueller Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung des antragstellenden Unternehmens
- „De-minimis“-Erklärung mit Originalunterschrift eines Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- „De-minimis“-Bescheinigungen sowie die dazugehörigen Zuwendungsbescheide und Auszahlungsmitteilungen für die bereits erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen
- Nachweis über die beruflichen Qualifikationen des Sachkundigen (Lebenslauf mit kurzer Beschreibung von Referenzprojekten und dem Nachweis von mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Kältetechnik, Diplomzeugnis und/oder Meisterbrief sowie gegebenenfalls weitere relevante Zeugnisse), sofern der Sachkundige im Rahmen des KKI-Förderprogramms noch nicht anerkannt ist. Eine Liste von bereits anerkannten Sachkundigen finden Sie unter der Rubrik „Publikationen“
- technische Beschreibung mit Angaben zur Kälteleistung (Q0), Einspritztemperatur (t0), Verflüssigungstemperatur (tc) und Antriebsleistung (Pel) der bestehenden sowie der geplanten Klima- bzw. Kälteanlage
- schriftliche Angaben, ob die bestehende Klima- bzw. Kälteanlage demontiert wurde/wird oder weiter genutzt wird
- schriftliche Angaben, zu welchem Zweck und in welchem Umfang die bestehende Klima- bzw. Kälteanlage weiter genutzt wird (falls zutreffend)
Unverzüglich nach Unterzeichnung ist der von beiden Parteien unterzeichnete Lieferungs- und Leistungsvertrag oder Bestellung und Auftragsbestätigung für die geplante Klima- bzw. Kälteanlage einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Verträge/Aufträge für die Klima- bzw. Kälteanlage erst nach Antragseingang abgeschlossen/vergeben werden dürfen.
Nach Inbetriebnahme der beantragten Klima- bzw. Kälteanlage sind folgende Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle per Post einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Formular „Verwendungsnachweis“ mit Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- StatusCheck-Bestandsaufnahme mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen. Ein Musterformular zur StatusCheck-Bestandsaufnahme finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- Berechnung des Jahreselektroenergieverbrauchs der realisierten Klima- bzw. Kälteanlage mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen
- Berechnung des Energieverbrauchsminderungspotenzials (unter Berücksichtigung der eventuellen Erweiterung der Klima- bzw. Kälteanlage) mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen
- TEWI-Berechnung der bestehenden Klima- bzw. Kälteanlage mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen
- TEWI-Berechnung der realisierten Klima- bzw. Kälteanlage mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen
- lesbares Fließbild der bestehenden Klima- bzw. Kälteanlage (zumindest Handskizze)
- lesbares Fließbild der realisierten Klima- bzw. Kälteanlage in mindestens DIN A3
- Stromrechnungen des Standorts für die letzten 12 Monate vor der Sanierung und die dazugehörige Aufsummierung der monatlichen Stromverbräuche
- die Rechnung mit Titelzusammenstellung und Einzelkostenaufstellung über die realisierte Klima- bzw. Kälteanlage im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von einem Klima- bzw. Kälteanlagenfachbetrieb
- vollständig ausgefülltes Pflichtformular zur Kostenberechnung. Das entsprechende Formular finden Sie unter der Rubrik „Formulare“
- das von beiden Parteien unterzeichnete Abnahme- bzw. Inbetriebnahmeprotokoll der realisierten Klima- bzw. Kälteanlage (einschließlich der Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen gemäß EU-Verordnung (EG) Nummer 842/2006)
- der von beiden Parteien unterzeichnete Wartungsvertrag für die realisierte Klima- bzw. Kälteanlage (Gewährleistungsvereinbarungen genügen diesen Anforderungen nicht)
- technische Beschreibung und Rechnung des fernauslesbaren Energiezählers für die realisierte Klima- bzw. Kälteanlage
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung der eingereichten Unterlagen nicht möglich ist. Wir bitten Sie daher, nur kopierte Unterlagen vorzulegen. Die Formulare des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind mit Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten des antragstellenden Unternehmens per Post einzureichen. Alle technischen Formulare und Berechnungen müssen mit Originalunterschrift eines vom BAFA anerkannten Sachkundigen per Post eingereicht werden. Kopierte und eingescannte Unterschriften werden nicht akzeptiert.
Bitte reichen Sie keine Unterlagen per E-Mail bzw. in digitaler Form ein.
Ihr Ansprechpartner zum Thema „Klima-/ Kälteanlagen“
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kältetechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-249
Telefax: +49 (0)6196 908-11249



