Visualisierung des Ertrages aus erneuerbaren Energien
Allgemeines
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Visualisierungsmaßnahmen im Rahmen des Marktanreizprogramms.
Visualisierungsmaßnahmen sind Vorhaben, die darauf abzielen, den Ertrag der jeweiligen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anzuzeigen oder deren Technologie zu veranschaulichen (z. B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen).
Unter Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien fallen in diesem Zusammenhang Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Windkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen, Biogasanlagen und Wasserkraftanlagen.
Die Visualisierungsmaßnahmen sind förderfähig, sofern sie insbesondere in öffentlichen Einrichtungen der Kommunen oder gemeinnütziger Träger, in Berufschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erfolgen. Die Träger dieser Einrichtungen sind antragsberechtigt, sofern auch eine allgemeine Antragsberechtigung nach Ziffer 4.1 der Förderrichtlinien vorliegt.
Ziel ist die Veranschaulichung des Ertrages aus erneuerbaren Energien und / oder der jeweiligen eingesetzten Technologie.
Hinweise zum Antragsverfahren
Der Förderantrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Visualisierungsmaßnahme zu stellen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen
- der Förderantrag auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular (siehe „Weiterführende Dokumente“)
- Rechnung für die Visualisierungsanlage (in Kopie)
Der Zuschuss für die nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Visualisierungsanlage beträgt höchstens 2.400 Euro. Für jede Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien werden zusätzliche Maßnahmen nur einmalig bezuschusst.
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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