Wer seine Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen will, sollte nachprüfen, wie lange seine Energieausweise noch gültig sind. Da die Ausweise ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben, verlieren zunehmend die Energieausweise der ersten Generation ihre Gültigkeit.
Das Gültigkeitsdatum ist auf der ersten Seite des Energieausweises vermerkt. Der Energieausweis soll Kauf- und Mietinteressenten dabei helfen, die Energieeffizienz von Gebäuden einzuschätzen. Legen Eigentümer von Gebäuden keinen gültigen Energieausweis vor, drohen Bußgelder.
Wenn Sie Aussteller von Energieausweisen suchen, können Sie beispielsweise die BfEE-Anbieterliste für Energieeffizienzdienstleistungen nutzen. Hierzu müssen Sie einfach in der Suchmaske die Maßnahme „Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen" auswählen.