17.12.2018EED-Novelle auf der Zielgeraden

Die Novelle der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie wurde kürzlich im EU-Ministerrat verabschiedet. Als nächster Schritt ist die Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt vorgesehen. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt die Richtlinie dann in Kraft.

Die Kernthemen der aktuellen Richtliniennovelle sind unter anderem die Festsetzung eines übergeordneten europäischen Energieeffizienzziels bis zum Jahr 2030 (Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 32,5% gegenüber einer zugrunde gelegten Referenzentwicklung inkl. einer Aufwärtsrevisionsklausel) sowie die Regelungen zur Energieeinsparverpflichtung für die Periode 2021-2030.

Die Mitgliedstaaten können weiterhin über ihren indikativen Beitrag zum EU-Energieeffizienzziel für 2030 entscheiden. Bleiben die Ziele auch unverbindlich, soll die Erreichung der Energieeffizienzziele auf EU-Ebene künftig aber durch die neue EU-Governance-Verordnung gesteuert werden (die ebenso im Ministerrat verabschiedet wurde). Diese bündelt erstmals die bestehenden Berichtspflichten in den Bereichen Energie und Klima und schreibt den EU-Mitgliedstaaten unter anderem die Aufstellung sogenannter integrierter nationaler Energie- und Klimapläne (NECPs) vor.

Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Energieeinsparverpflichtung über 2020 hinaus verlängert und gestärkt. Es wurden erstmals jährliche reale Einsparungen von 0,8% vereinbart. Bisher mussten die Mitgliedstaaten zwar Maßnahmen für jährliche Einsparungen von 1,5% ergreifen, diese konnten aber durch Ausnahmeregelungen auf eine reale Rate von unter 0,8% herunter gerechnet werden.

Den Ausgangspunkt der EED-Novellierung (sowie der EU-Governance-Verordnung und weiterer Richtlinien) bildete das Legislativpaket „Clean Energy for all Europeans“ (sogenanntes Winterpaket) der EU-Kommission vom November 2016, das die europäische Klima- und Energiepolitik nach 2020 regeln soll. Bereits im Juni 2018 hatten sich der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission im Trilog-Verfahren auf einen entsprechenden Kompromiss zu diesem Gesetzesvorhaben geeinigt. Das Plenum des EU-Parlaments hatte daraufhin im November 2018 seine mehrheitliche Zustimmung zu dem Kompromiss gegeben.

Die BfEE hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Novellierung der Richtlinie unterstützt– so etwa durch Berechnungen und Abschätzungen zu möglichen Regelungsinhalten.

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