Passgenaue Besetzung/Willkommenslotsen
Das Programm „Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
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Mit dem Förderprogramm werden vorrangig mittelständische Unternehmen aktiv bei der nachhaltigen Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt.
Im Mittelpunkt der Maßnahme stehen vorrangig kleine beziehungsweise mittelständische Betriebe und deren Versorgung mit (zukünftigen) Fach- und Nachwuchskräften. Aktuell konzentrieren sich dabei rund 140 geförderte Berater/innen auf die Besetzung der zahlreichen freien Lehrstellen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. In diesem Zusammenhang besuchen und beraten sie Unternehmen, ermitteln den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden, erstellen Anforderungs- und Stellenprofile, suchen in Schulen, auf Messen und im Netz nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und sichten Bewerbungsunterlagen. Mit Hilfe von Auswahlgesprächen versuchen die Berater/innen die Fähig- und Fertigkeiten der Jugendlichen richtig einzuschätzen, eine Vorauswahl geeigneter Bewerber/innen zu treffen und dem Betrieb einen möglichst passgenauen Vorschlag zu unterbreiten. Bei der Suche kooperieren die Berater/innen mit zahlreichen anderen regionalen und überregionalen Akteuren am Übergang von Schule zu Beruf wie beispielsweise den Arbeitsagenturen und Jobcentern.
Zum Förderverfahren
Ziel der Förderung
Ziel (Zuwendungszweck) des Förderprogramms ist es, Unternehmen bundesweit und möglichst flächendeckend niedrigschwellige und individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen bzgl. der Besetzung von Ausbildungsstellen anzubieten. Dies dient der fortlaufenden Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Die bei Kammern und Wirtschaftsorganisationen angestellten Berater sensibilisieren in Ihren Regionen Unternehmen dafür, dass es sinnvoll ist, bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden für ihre offenen Ausbildungsstellen sowohl inländische als auch ausländische Bewerber mit und ohne Fluchthintergrund sowie mit verschiedenen Lebenshintergründen zu berücksichtigen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Einsatz von Beratern / Willkommenslotsen an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in ihrer Region Unternehmen vorrangig bei der Fachkräftesicherung durch Ausbildung unterstützen.
Um dem unterschiedlichen Aufwand bei der Ausbildungsstellenbesetzung mit inländischen Jugendlichen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden aus dem Ausland sowie Geflüchteten gerecht zu werden, werden die Angebote anhand von zwei Modulen (Modul 1: Passgenaue Besetzung, Modul 2: Willkommenslotsen) angeboten. Die gemäß Nr. 4.1 und 4.2 der Förderrichtlinie Antragsberechtigten können auch anteilmäßig beide Module anbieten.
Die Berater / Willkommenslotsen vernetzen sich mit relevanten regionalen Akteuren, um Synergien bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden sowie der Integration von Geflüchteten und Jugendlichen aus dem Ausland zu erzielen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Kammerorganisationen, insbesondere
- die Handwerkskammern,
- die Industrie- und Handelskammern und
- die Kammern der Freien Berufe.
- andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck unter anderem auf die Stärkung/Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet ist, wie
z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft, die von Verbänden getragen werden.
Art und Höhe der Förderung
Gefördert werden bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus den zur bedarfsgerechten Durchführung notwendigen projektbezogenen Personalausgaben (= Arbeitgeber-Brutto) bis zu einer Höhe, die grundsätzlich TVöD 10 entspricht, eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 7,7 % der förderfähigen Personalausgaben sowie erforderliche Reisekosten auf der Basis des Bundesreisekostengesetzes. Die Projektträger erbringen mindestens 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben in Form einer Eigenbeteiligung.
Die Zuwendung wird nach Erbringung der geforderten Nachweise auf der Grundlage tatsächlich verausgabter Mittel (Erstattungsprinzip) ausgezahlt.
Antragstellung/Antragsfrist/Ansprechpartner
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Bundeshaushalts im Sinne der Richtlinie sind jährlich bis zum 30. September des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres einzureichen. Die Antragsformulare werden jährlich angepasst und rechtzeitig über die Leitstelle zur Verfügung gestellt.
Projektträger
Als neuen Service und zur besseren Übersicht stellen wir Ihnen die Projektträger auf unserer interaktiven Karte zur Verfügung.
Informationen zum Thema
Publikationen
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