Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Über Modul 2 werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien gefördert: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.

Raffinerie Mineralöl (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/fovito

Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (weitergehende Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/295).

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung,
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden.
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie,
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.

Höhe der Förderung

  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 60%, bei Mittleren Unternehmen 50 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 %. Für die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

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Kontakt

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1883ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
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  • Feedback – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft Telefon: 06196 908-1883
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