Modul 1: Querschnittstechnologien

Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. Jede Anlage bzw. Komponente, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen. Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen sowie Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Industriearbeiter mit Notebook Quelle: © Fotolia.com/branex

Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (weitergehende Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/295).

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen bzw. Komponenten

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung

Die Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene Bestandsanlagen/ Bestandskomponenten ersetzen. Darüber hinaus wird auch Folgendes gefördert:

  • Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.
  • Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen

Die Förderung der oben genannten Maßnahmen erfolgt gemäß den Anforderungen, die in der der Anlage zum Merkblatt „Modul 1 – Querschnittstechnologien“ enthalten sind.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

  • Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden

Informationen zum Thema

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Zum Thema

Kontakt

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1883ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
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  • Feedback – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft Telefon: 06196 908-1883
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