Förderung
Die Förderung von Energiedienstleistungen und von Investitionen in effiziente Techniken dient dazu, die im Energiekonzept der Bundesregierung gesetzten Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen.
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Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen
Wirksame Fördermaßnahmen setzen Anreize, bestehende Informationsangebote oder besonders effiziente oder innovative Technologien zu nutzen. Hierbei gewährt der Bund Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) wurden zahlreiche zusätzliche Maßnahmen zur Energieeffizienzförderung eingeführt. Für alle Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz stehen im Durchschnitt für die nächsten vier Jahre jährlich Bundesmittel in Höhe von ca. 4,3 Mrd. Euro zur Verfügung.
BAFA-Förderübersicht
Der folgende Überblick zeigt die verschiedenen Förderprogramme des BAFA im Energiebereich. Das BAFA administriert die Programme im Auftrag des BMWK bzw. des BMUV. Entsprechend der Zielgruppe, zu der Sie gehören (1. Privatperson, 2.Unternehmen, 3. Kommune und sonstige Einrichtung), können Sie sich gezielt über die einzelnen Fördermöglichkeiten informieren.
Privatpersonen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
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Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen der Berater den Sanierungsbedarf Ihres Wohnhauses auf und macht konkrete Modernisierungsvorschläge. Die Ergebnisse der Energieberatung kann er Ihnen in einem individuellen Sanierungsfahrplan übersichtlich darstellen. Für die Inanspruchnahme der Förderung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Energieberater, dieser kümmert sich um die gesamte Abwicklung. Die Förderung wird direkt in der Beratungsrechnung in Abzug gebracht. Unter dem Strich zahlen Sie bis zu 80% weniger für eine umfassende Energieberatung.
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Unternehmen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze wird die Realisierung von Wärmenetzsystemen, die sich durch spezielle technische Anforderungen auszeichnen, mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten und max. 15.000.000 Euro gefördert. Charakteristisch für die Wärmenetzsysteme 4.0 sind etwa ein hoher Anteil erneuerbarer Energien, die effiziente Nutzung von Abwärme und ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau. In Rahmen des Förderprogramms wird auch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit bis zu 60% der förderfähigen Kosten und max. 600.000 Euro unterstützt. Ausgaben für Kundeninformationen zur Erhöhung der Anschlussquote sowie eine projektbezogene wissenschaftliche Kooperation sind ebenso im Rahmen des Programms förderfähig. Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Sie vor Projektbeginn einen Antrag auf Förderung stellen. Die Durchführung der Machbarkeitsstudie muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Für die Realisierung eines Wärmenetzes stehen Ihnen 48 Monate zur Verfügung.
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Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Bei der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen der Berater den Sanierungsbedarf Ihres Wohnhauses auf und macht konkrete Modernisierungsvorschläge. Die Ergebnisse der Energieberatung kann er Ihnen in einem individuellen Sanierungsfahrplan übersichtlich darstellen. Für die Inanspruchnahme der Förderung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Energieberater, dieser kümmert sich um die gesamte Abwicklung. Die Förderung wird direkt in der Beratungsrechnung in Abzug gebracht. Unter dem Strich zahlen Sie bis zu 80% weniger für eine umfassende Energieberatung.
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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung im Mittelstand“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.
Im Rahmen des Modul 1 „Energieaudit DIN EN 16247“ werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Im Rahmen von Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“ werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Modul 3 „Contracting-Orientierungsberatung“ ist eine geförderte Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt.
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Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Durch die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen finanziell unterstützt. Das Programm unterscheidet zwischen einer Zuschussvariante beim BAFA (Antrag über Online-Portal) und einer Kreditvariante mit Tilgungszuschuss bei der KfW (Antrag über die Hausbanken). Fördermittel können Unternehmen aller Branchen und Größen beantragen. Als Antragsberechtigter müssen Sie vor Maßnahmenbeginn (d.h. vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) einen Antrag stellen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit den Maßnahmen beginnen und haben 24 Monate Zeit zur Umsetzung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Nachweisunterlagen.
Bei der Förderung werden insgesamt vier Module unterschieden:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Förderfähig sind etwa Pumpen, Motoren, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung, Dämmung von industriellen Anlagen oder Frequenzumrichter. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung
Es werden Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse gefördert, deren Wärme zu über 50 Prozent für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse verwendet wird. Förderfähig sind zudem Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger, die Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger, sowie Nebenkosten für Machbarkeitsabschätzungen und notwendige Baumaßnahmen. Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware
Gefördert werden investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eine Energie- oder Umweltmanagementsystems, beispielsweise Energiemanagement-Software, Sensoren oder Steuer- und Regelungstechnik. Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 4: Technologieoffene Förderung von Investitionen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energieeffizienten Optimierung von Anlagen und Prozessen sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien für gewerbliche Prozesse. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen. Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro bzw. 700 Euro für kleine und mittlere Unternehmen pro eingesparte Tonne CO2 und Jahr begrenzt. Bei Antragstellung ist dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen, wobei die Aufwendungen für die Erstellung des Einsparkonzepts - wie auch die Umsetzungsbegleitung durch den Energieberater - förderfähig sind.
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Kälte- und Klimaanlagen
Im Programm „Kälte- und Klimaanlagen" werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten gefördert. Förderfähig sind zudem Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen des ÖPNV. Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben, bis zu maximal 150.000 Euro. Antragsberechtigte müssen vor Beginn der Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme einen Förderantrag einreichen. Gegebenenfalls sind für die Antragstellung weitere Nachweise beizufügen. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Anlage muss innerhalb von zwölf Monaten errichtet und vom Autraggeber abgenommen werden. Danach sind innerhalb von drei Monaten die erforderlichen Nachweise zur Prüfung einzureichen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Nachweisunterlagen.
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Kommunen und sonstige Einrichtungen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Die BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze wird die Realisierung von Wärmenetzsystemen, die sich durch spezielle technische Anforderungen auszeichnen, mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten und max. 15.000.000 Euro gefördert. Charakteristisch für die Wärmenetzsysteme 4.0 sind etwa ein hoher Anteil erneuerbarer Energien, die effiziente Nutzung von Abwärme und ein deutlich niedrigeres Temperaturniveau. In Rahmen des Förderprogramms wird auch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit bis zu 60% der förderfähigen Kosten und max. 600.000 Euro unterstützt. Ausgaben für Kundeninformationen zur Erhöhung der Anschlussquote sowie eine projektbezogene wissenschaftliche Kooperation sind ebenso im Rahmen des Programms förderfähig. Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Sie vor Projektbeginn einen Antrag auf Förderung stellen. Die Durchführung der Machbarkeitsstudie muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Für die Realisierung eines Wärmenetzes stehen Ihnen 48 Monate zur Verfügung.
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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung im Mittelstand“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.
Im Rahmen des Modul 1 „Energieaudit DIN EN 16247“ werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Im Rahmen von Modul 2 „Energieberatung DIN V 18599“ werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau gefördert, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Modul 3 „Contracting-Orientierungsberatung“ ist eine geförderte Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt.
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Kälte- und Klimaanlagen
Im Programm „Kälte- und Klimaanlagen" werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten gefördert. Förderfähig sind zudem Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen des ÖPNV. Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Ausgaben, bis zu maximal 150.000 Euro. Antragsberechtigte müssen vor Beginn der Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme einen Förderantrag einreichen. Gegebenenfalls sind für die Antragstellung weitere Nachweise beizufügen. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Anlage muss innerhalb von zwölf Monaten errichtet und vom Autraggeber abgenommen werden. Danach sind innerhalb von drei Monaten die erforderlichen Nachweise zur Prüfung einzureichen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Nachweisunterlagen.
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Förderwegweiser
Der Förderwegweiser Energieeffizienz unterstützt Sie bei der Suche nach Förderprogrammen der Bundesregierung aus den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Mit der Beantwortung von wenigen Fragen gelangen Sie zu dem Förderprogramm, welches am besten zu Ihrer individuellen Situation passt.
Weitere Informationsmöglichkeiten und Datenbanken für die Fördersuche finden Sie unter „Informationen zum Thema“.
Rolle der BfEE
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unterstützt die Entwicklung konkreter, zielgerichteter Instrumente für die Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarkts und zur Stimulierung von Investitionen in Energieeffizienz. So berät die BfEE das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der Konzeption bzw. Überarbeitung verschiedener Förderprogramme des NAPE. Nach einer gemeinsamen Konzeptionsphase mit dem BMWK ist etwa die Bundesförderung für das Pilotprogramm Einsparzähler entstanden. Ebenso unterstützt die BfEE das BMWK bei der Evaluierung und der Kontrolle der Zielerreichung verschiedener Förderprogramme.
Im Januar 2019 wurde in der BfEE eine Koordinierungsstelle für die Energieeffizienz-Förderprogramme des Bundes und der Länder eingerichtet. Die Koordinierungsstelle betreut eine Datenbank relevanter Förderprogramme und intensiviert die Frühkoordinierung von Förderaktivitäten von Bund und Ländern. So werden Fördermittelgeber aus Bund und Ländern unterstützt, Überschneidungen und Doppelungen von Förderungen frühzeitig zu identifizieren und ihre Förderprogramme besser aufeinander abzustimmen.
Darüber hinaus informiert die BfEE die Öffentlichkeit und die Marktteilnehmer über die zur Erreichung der Energieeinsparrichtwerte in Deutschland festgelegten finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt diese transparent dar (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 10 EDL-G). Hierzu gehört auch die Information über aktuell bestehende Fördermöglichkeiten.
Informationen zum Thema
Hintergrund
Förderstrategie
Mit der neuen Förderstrategie möchte das BMWK die Beratungs- und Investitionsprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien im Wärmebereich optimieren, indem diese neu gebündelt und adressatengerecht ausgerichtet werden. Die neue Förderstrategie soll schrittweise bis 2020 umgesetzt werden.
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
Mit dem NAPE hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket für diese Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um die Potentiale für Energieeffizienz in Deutschland besser auszuschöpfen. Er ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Er definiert die strategische Ausrichtung der Effizienzpolitik.
Kostenlose Förderdatenbanken
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Förderungen des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des BMWK. Über eine Suchfunktion ermitteln Sie hier gezielt die für Sie passenden Förderprogramme.
Förderwegweiser Energieeffizienz
Der Förderwegweiser Energieeffizienz von BMWK, BAFA und KfW hilft Ihnen dabei, das passende Förderprogramm aus den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu finden. Nach der Beantwortung von wenigen Fragen gelangen Sie zu dem für Sie passenden Förderprogramm. Der Förderwegsweiser Energieeffizienz richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Fördermittelcheck CO2-online
Der Fördermittelcheck der gemeinnützigen CO2-online GmbH bezieht sich nur auf Wohngebäude (gefördert vom Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit).
Förderinformationen des FEBS
Über das Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS) erhalten Profis aus Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen und Handwerk auch Infos zu Förderprogrammen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA administriert eine Vielzahl von Förderprogrammen des Bundes. Eine Übersicht der Förderprogramme finden Sie auf der Themenseite Energie des BAFA.
Gemeinden und Energieversorger
Fragen Sie auch bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem örtlichen Energieversorger an. Häufig bieten diese auf lokaler Ebene weitere Fördermöglichkeiten an.
ELENA-Förderung der EU
ELENA ist eine gemeinsame Initiative der EIB und der Europäischen Kommission. Es gibt Zuschüsse für die technische Hilfe bei Projekten in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Nahverkehr.
Energieberatersuchen
Energieeffizienz-Expertenliste
Für die Suche nach Energieberatern in der Nähe bietet Ihnen die Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eine Informationsmöglichkeit.
Anbieterliste
Weitere Anbieter von Energiedienstleistungen finden Sie auch auf der von der BfEE geführten Anbieterliste nach EDL-G.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale für private Haushalte kann auf etwa 500 unabhängige Energieberater in ganz Deutschland zurückgreifen. Die verschiedenen Angebote reichen von Online- und Telefonberatungen über Beratungsgespräche in den Verbraucherzentralen bis hin zu Terminen zu Hause. Für einkommensschwache Haushalte ist diese Beratung sogar kostenlos.