Informationsangebote zu Energieeffizienz

Die Begriffe „Informationen zu Energieeffizienz“ und „Energieberatung“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals synonym verwendet. Allerdings unterscheiden sich beide Energieeffizienzdienstleistungen an einem wichtigen Punkt.

Architektenplan und Energieeffizienzbalken Quelle: © Fotolia.com/johannesspreter

Was sind Informationsangebote zu Energieeffizienz?

Informationsangebote zu Energieeffizienz zielen auf die Verbesserung der Wissensgrundlage zur Erhöhung der Energieeffizienz ab. Sie können zwar interaktiv sein, sind jedoch im Unterschied zur Energieberatung in der Regel durch das Fehlen eines wechselseitigen Kommunikationsprozesses von Mensch zu Mensch gekennzeichnet.

Das Angebot an Informationen zu Energieeffizienz ist vielseitig und unterscheidet sich u. a. hinsichtlich dem Ort und der Plattform, der Zielgruppe und des Umfangs des Angebots. Eine abschließende Darstellung aller in Deutschland verfügbaren Informationsangebote zu Energieeffizienz kann daher hier nicht erfolgen. Exemplarisch soll der Energieausweis als Informationsinstrument für den Gebäudebereich vorgestellt werden. Konkret bewertet der Energieausweis den energetischen Zustand des gesamten Gebäudes. Er wird nicht für jede Wohneinheit ausgestellt, muss bei Verkauf oder Vermietung für das gesamte Gebäude vorliegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass die Energieausweise allgemeine Daten zum Gebäude, zu den Energieträgern und Energiekennwerten des Gebäudes enthalten sollen. Je höher der Kennwert, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Um die Effizienzklasse des Gebäudes zu visualisieren, wird dieser Kennwert, ähnlich wie bei Produktkennzeichnungen, auf einer Skala von A+ bis H eingetragen. Energieausweise sind 10 Jahre gültig und müssen aktualisiert werden, wenn größere Sanierungen oder Umbauten vorgenommen wurden. In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 250 Nutzfläche, muss der Energieausweis sichtbar ausgehängt werden.

Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen zwei Arten von Energieausweisen: dem Energiebedarfs- und dem Energieverbrauchsausweis. Beide Ausweisarten können für ein Wohngebäude und ein Nichtwohngebäude ausgestellt werden. Sie basieren auf verschiedenen Berechnungsgrundlagen, daher weisen sie unterschiedliche Werte für das Gebäude aus.

Energiebedarfsausweis für Wohngebäude

Der Energiebedarfsausweis gibt die Kennwerte für den jährlichen Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch auf der Grundlage von Daten des Gebäudes (Baujahr, Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche) und den technischen Gebäude- und Heizungsdaten unter standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) an.

Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Auch bei Nichtwohngebäuden kann zwischen einem Energiebedarfs- und einem Energieverbrauchsausweis gewählt werden. Bei Neubauten ist jedoch immer ein Bedarfsausweis zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Dokument, dass ein Nichtwohngebäude energetisch bewertet, indem es allgemeine Angaben zum Gebäude und zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes enthält.

Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude

Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage von Daten des Gebäudes (Baujahr, Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche) berechnet. Ausschlaggebend ist die Vorlage der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Damit ist der Verbrauchskennwert abhängig vom Verhalten der Nutzer und kann bei einem Bewohnerwechsel und einem damit einhergehenden geänderten Nutzerverhalten vom ursprünglichen Wert abweichen.

Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

Grundlage für die Erstellung des Energieverbrauchsausweises sind die Energieverbräuche des Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung aus den letzten drei Jahren. Die Abrechnungen müssen also zur Erstellung vorliegen.

Marktentwicklung

In der BfEE-Marktuntersuchung 2022 wurden über 2000 Energieberater und Energieberaterinnen gefragt, welche Energiedienstleistungen sie anbieten. Drei von vier Befragten (76%) bieten Energieberatungen für Wohngebäude an, 72 % der Befragten geben an, dass Sie die Ausstellung von Energieausweisen anbieten. Die Mehrheit (68 %) erstellt individuelle Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude. 44% der Befragten erstellen energiebezogene Gutachten, z.B. für die Beantragung von Fördermitteln und 42% bieten Energieberatungen für Nicht-Wohngebäude an.

Die Analyse von Preisen für die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude hat ergeben, dass der durchschnittliche Nettopreis für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Wohngebäude (767Befragte) im Jahr 2021 bei rund 450 Euro lag. Für Nichtwohngebäude wurden 434 Anbieter von Energiebedarfsausweisen befragt und hier beträgt der durchschnittliche Nettopreis rund 1.200 Euro. Diese Preisunterschiede lassen sich auf den Aufwand zur Erstellung des jeweiligen Ausweises zurückführen. Für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Wohngebäude brauchen die Befragten durchschnittlich rund 8 Stunden, während für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Nichtwohngebäude rund 21 Stunden anfallen.

Weitere Informationen

Grundlage für die Erstellung von Energieausweisen ist das Gebäudeenergiegesetz - (GEG). Laut GEG müssen die Energieausweise registriert werden. Diese Registrierstelle wurde beim Deutschen Institut für Bautechnik eingerichtet. Diese führt auch die notwendigen Stichprobenkontrollen durch. Einen Aussteller bzw. eine Ausstellerin von Energieausweisen in Ihrer Nähe finden Sie entweder über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes oder über die Anbieterliste.der BfEE.

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