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Beim Contracting erbringt ein externer Energiedienstleister (Contractor) ein modulares Maßnahmenpaket und gibt Garantien für die Kosten und Ergebnisse ab. Üblicherweise werden vier Contracting-Arten unterschieden, welche 2016 in Deutschland insgesamt einen Umsatz von rund 7,7 Mrd. Euro bewirkten.
Quelle: © Fotolia.com/Jeanette Dietl
Der Begriff „Contracting“ (oder „Energie-Contracting“) ist nach DIN 8930 – Teil 5 ein integriertes Energiedienstleistungsprodukt, um die Energie- und Kosteneffizienz von Gebäuden oder Produktionsbetrieben langfristig zu verbessern. Dabei erbringt ein externer Energiedienstleister (Contractor) ein modulares Maßnahmenpaket (aus den Komponenten Planung, Bau, Betrieb und Instandsetzung, Optimierung, Brennstoffbeschaffung, (Co-)Finanzierung, Nutzermotivation), übernimmt technisch-wirtschaftliche Risiken und gibt Garantien für die Kosten und Ergebnisse der Energiedienstleistung über die gesamte Vertragslaufzeit ab. Charakteristische Merkmale des Contractings in Abgrenzung zu anderen Energiedienstleistungen sind die Übernahme von Garantieleistungen über eine längere Vertragslaufzeit und das Tätigen von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen auf eigenes Risiko durch den Contractor.
Üblicherweise unterscheidet man vier wesentliche Produkte bzw. Contracting-Modelle: