Nationale Energieeffizienzpolitik

Vor dem Hintergrund globaler Problemstellungen wie dem Klimawandel und nationaler Herausforderungen wie der Energiewende, ist es entscheidend effizient mit Strom und Wärme umzugehen. Diesem Leitgedanken folgend, gestaltet die Bundesregierung eine vielschichtige Energieeffizienzpolitik für Bürger, Unternehmen und Kommunen.

Deutsche Flagge vor dem Bundestag Quelle: © Fotolia.com/AR Pictures

Mehr aus Energie machen: Das heißt, das gleiche Ziel mit möglichst wenig Energie erreichen – und den verbleibenden Bedarf weitestgehend mit erneuerbaren Energien decken. Auf diese einfache Formel lässt sich die Energiewende bringen. Bis 2030 soll der Primärenergieverbrauch nach den Plänen der Bundesregierung um 30 Prozent gegenüber 2008 sinken. Bis 2050 ist sogar eine Verringerung um 50 Prozent gegenüber 2008 vorgesehen. Nach wie vor besteht demnach ein hoher Handlungsbedarf. Klar ist: Die Energiewende gelingt nur, wenn wir gemeinsam die Energieeffizienz steigern und unseren Energieverbrauch senken. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Ende 2019 die Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA) beschlossen.

Energieeffizienzstrategie 2050 (EffSTRA--Energieeffizienzstrategie)

Die am 18. Dezember 2019 verabschiedete Energieeffizienzstrategie stellt die Weichen für mehr Energieeffizienz in Deutschland und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele auf nationaler und europäischer Ebene. Neben der Festlegung eines konkreten nationalen Energieeffizienzziels für das Jahr 2030, bündelt die Strategie eine Vielzahl wirksamer Effizienzmaßnahmen für die Dekade 2021-2030 im neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0). Außerdem wird zusätzlich ein breit angelegter Stakeholderprozess Roadmap Energieeffizienz 2050“ initiiert, um sektorübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050 zu diskutieren sowie Maßnahmen und Instrumente zu entwerfen.

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz 2.0

Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) hat die Bundesregierung bereits 2014 ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Potentiale für Energieeffizienz in Deutschland besser auszuschöpfen. Ein Großteil der Sofortmaßnahmen des Aktionsplans wurde mittlerweile umgesetzt oder hat zu weiterführenden Arbeitsprozessen geführt. Der NAPE ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Er definiert die strategische Ausrichtung der Effizienzpolitik. Drei Zielsetzungen der Energieeffizienzpolitik sind hierbei zentral. Es geht darum

  • die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranzubringen,
  • Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell zu etablieren und
  • die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz zu erhöhen.

Die Maßnahmen des NAPE folgen dabei dem Prinzip: Informieren, fördern, fordern.

Die Ziele der Energieeffizienzstrategie 2050 machen die Erschließung weiterer Energieeffizienzpotenziale erforderlich. Vor diesem Hintergrund nimmt der weiterentwickelte NAPE 2.0 die Nachfrageseite des Energiesystems stärker in den Blick und erweitert die bisherige Effizienzpolitik. Er bündelt Maßnahmen zur Senkung des Endenergieverbrauchs im Zeitraum 2021 bis 2030 und greift energieeffizienzbezogene Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 auf. Die Umsetzung des NAPE 2.0-Maßnahmenpakets wird begleitet von einem jährlichen Monitoring zur Erfolgskontrolle und Identifikation von etwaigem Nachsteuerungsbedarf.

Gesetze zur Umsetzung der europäischen Vorgaben im Bereich Energieeffizienz

Das EDL-G dient im Wesentlichen der Umsetzung von europäischen Vorschriften in nationales Recht. Grundlage für das EDL-G von 2010 bildete die europäische Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-RL). Die EDL-RL wurde 2012 von der Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) ersetzt. Zu deren Umsetzung trat 2015 die novellierte Fassung des EDL-G in Kraft. Ende 2018 wurde die Energieeffizienzrichtlinie durch die Richtlinie (EU) 2018/2002 an einigen Stellen geändert. Die letzte Novellierung des EDL-G erfolgte im November 2019. Wichtige Inhalte des Gesetzes sind u. a.:

  • Einführung der gesetzlichen Pflicht zu regelmäßigen Energieaudits für Nicht-KMU.
  • Regelungen zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (z. B. durch verbindliche Vorgaben zu Investitionen in Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit).
  • Die Beauftragung der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie.

In Deutschland wurde die EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten mit der Neufassung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) und mit der Novellierung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) umgesetzt. Beide Vorschriften sind am 17. Mai 2012 in Kraft getreten. Ziel dieser beiden Umsetzungsakte ist es, die Marktüberwachung der Produktkennzeichnung zu verbessern. Dies geschieht durch die Erweiterung der Vollzugsbefugnisse und -pflichten der Länder in der Marktüberwachung. Eine gut funktionierende Marktüberwachung sichert die Wettbewerbsgleichheit zwischen den Unternehmen und sorgt für korrekte Verbraucherinformationen. Für welche konkreten Produktgruppen das EU-Effizienzlabel gilt, ergibt sich aus den produktspezifischen Rechtsakten der EU-Kommission. Hier ist auch festgelegt, ab wann für die einzelnen Produktgruppen die Pflichten für Hersteller und Händler greifen und welche Übergangsbestimmungen gelten. Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), die am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist, informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Pkw-Label über die CO2-Effizienz des Fahrzeugs. Zusätzlich zur Angabe der absoluten Verbrauchswerte gibt die farbige CO2-Effizienzskala Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist.

Die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) von Produkten kann einen wichtigen Beitrag leisten, um eine bessere Energieeffizienz von Produkten zu erreichen. Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt das Konzept der umweltgerechten Gestaltung von Produkten um und bildet den Rahmen für verbindliche Ökodesign-Mindestanforderungen an Produkte. Auf Basis der EU-Ökodesign-Richtlinie werden von der Europäischen Kommission produktspezifische Verordnungen erarbeitet. Die Überprüfung der Ökodesign-Konformität von Produkten obliegt in Deutschland den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Die notwendigen Befugnisse sind durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung im nationalen Recht geregelt. Die Rechtsvorschriften setzen die Ökodesign-Richtlinie in das nationale Recht um.

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