Vorbild Öffentlicher Sektor

Artikel 5 EED und § 3 Absatz 3 EDL-G weisen dem Öffentlichen Sektor bei der Verbesserung der Energieeffizienz eine besondere Vorbildfunktion zu. Daher sollen im Öffentlichen Sektor wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, die zu nachhaltigen Energieeinsparungen führen, ergriffen werden.

Gebäude-Projekt Quelle: © iStock.com/Madmaxer

Bedeutung des Sektors

Zwar hat der Öffentliche Sektor einen relativ geringen Anteil am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland, dennoch bestehen etwa in den Bereichen Öffentliche Gebäude oder Beleuchtung erhebliche Einsparpotenziale. Ein Großteil dieser Potentiale liegt auf der kommunalen Ebene, die für insgesamt ca. zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im Öffentlichen Sektor verantwortlich ist. Darüber hinaus kaufen Bund, Länder und Kommunen sowie die öffentlichen Unternehmen jedes Jahr Leistungen in Höhe von über 350 Milliarden Euro ein. In einigen Bereichen wie Gesundheit und Verkehrsinfrastruktur haben öffentliche Auftraggeber bedeutende Marktanteile. Auch hier haben die Kommunen mit ca. 50 % bis 60 % des gesamten Beschaffungsvolumens einen großen Anteil (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2017): Leitfaden Innovative öffentliche Beschaffung). Des Weiteren hat die Öffentliche Hand in 2019 11,5 % der gesamten Bruttoanlageinvestitionen und 12,7 % der Bauinvestitionen in Deutschland getätigt. Durch diese Marktmacht können energieeffiziente Technologien und Dienstleistungen gefördert werden und deren Marktposition gestärkt werden. Zu dieser ökonomischen Bedeutung des Sektors kommt auch eine gesellschaftliche Vorbildfunktion hinzu. Die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen in diesem Sektor verleiht dem Anliegen, bei privaten Akteuren energieeffizientes Verhalten anzureizen, zusätzliche Legitimität und Überzeugungskraft. Nicht zuletzt ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz häufig rentabel. Da sich Investitionen in Energieeffizienz durch die mit der Senkung des Energieverbrauchs verbundene Verringerung der Energiekosten meist amortisieren, leistet Energieeffizienz auch einen Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushalte.

Maßnahmen

Energieeffizienz hat für die Öffentliche Hand - wie die Ergebnisse der BfEE-Marktstudie über den Energiedienstleistungsmarkt im Jahre 2019 zeigen - einen hohen Stellenwert mit einem Durchschnittswert von 7,2 auf einer Skala von 1 (gering) und 10 (sehr hoch) . Seiner Verantwortung als Vorbild kommt der Öffentliche Sektor in vielfältiger Weise nach und zwar durch effiziente Liegenschaften, Green IT, Smart City Anwendungen, moderne Straßenbeleuchtung sowie Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen.

Gebäude

Der Modernisierungs- und Neubaubedarf von Nichtwohngebäuden ist enorm und das Einsparpotenzial entsprechend groß, da ein unsaniertes Gebäude bis zu fünfmal mehr Energie verbrauchen kann als ein modernes. Kommunen geben jedes Jahr ca. 5 Mrd. Euro für Energie aus, wobei der Großteil dieser Ausgaben auf den Gebäudebereich entfällt. Dazu gaben zwei Drittel der 2019 im Rahmen der BfEE-Marktstudie befragten öffentlichen Stellen an, dass sie einen Investitionsbedarf bei den eigenen Liegenschaften sehen. Genauso viele haben auch eine externe Unterstützung für die technische Planung einer umfassenden Gebäudesanierung in Anspruch genommen. Es gibt eine Vielfalt an Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Vorhaben - von einem Zuschuss für die Energieberatung (BAFA) über Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW-Förderung zum energieeffizienten Bauen und Sanieren bis zur Förderung der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien (BAFA).

Beleuchtung

Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Stromkosten von Kommunen fällt auf die Straßenbeleuchtung zurück. Diese macht bis zu 40 % der Stromkosten einer Kommune aus. Nach einer Studie von PWC von 2015 haben bereits 55 % der Kommunen in energiesparende Leuchtmittel investiert und dabei ca. 12 % Energie und seit 2010 rund 90 Mio. Euro eingespart. Die Studie geht weiterhin davon aus, dass mit einer flächendeckenden Versorgung mit energiesparenden Leuchtmitteln weitere 135 Mio. Euro jährlich eingespart werden könnten.

Energieeffiziente Beschaffung

Staatliche Stellen in der EU geben erhebliche Mittel für die Beschaffung von Gütern (z. B. Bürogeräte oder Bauteile) und Dienstleistungen (z. B. Gebäudeinstandhaltung oder Transport) aus. Deshalb kommt dem Öffentlichen Sektor nach Art. 6 EED eine Vorbildfunktion zu. In Deutschland verfügen Bund, Länder und Kommunen mit jährlichen Ausgaben für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen in Höhe von über 350 Mrd. Euro über ein enormes Marktpotenzial, das über die Nachfrage wichtige Impulse für ein erhöhtes Angebot und die stärkere Marktdurchdringung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen sowie für weitere Innovationen leisten kann.

Die Vergabeverordnung (VgV) stellt die Bedeutung von Energieeffizienz bei der Beschaffung heraus. Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren, technischer Geräte oder Ausrüstung in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz bzw. – soweit vorhanden – die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der EnVKV fordern und bei der Beschaffung von Fahrzeugen auf die Energieeffizienz achten. Außerdem müssen Bieter konkrete Angaben zum Energieverbrauch und in geeigneten Fällen zu den Lebenszykluskosten machen, es sei denn, die auf dem Markt angebotenen Produkte unterscheiden sich im Energieverbrauch nur geringfügig. Diese Angaben des Bieters zum Energieverbrauch muss die ausschreibende Stelle als Zuschlagskriterium im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes angemessen berücksichtigen. Bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen sind sowohl Energieverbrauch als auch Umweltauswirkungen (in Form von Emissionen) angemessen zu berücksichtigen.

Durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) vom 18.5.2020 aktualisiert die Bundesregierung die Verpflichtungen der Bundesdienststellen zur Berücksichtigung von Energieeinsparaspekten bei Beschaffungen von Liefer-, Dienst und Bauleistungen. Die Dienststellen des Bundes sind demnach verpflichtet, grundsätzlich Leistungen mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse im Sinne der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung zu beschaffen.

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